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So differenzieren Sie sich von Spam

Autor: Martin Aschoff

Damit Ihr Newsletter gut ankommt, darf er nicht in die „Spamfalle“ rutschen. Dies kann entweder ein technischer Spamfilter sein, genauso aber auch der erste, subjektive Eindruck beim Empfänger. Dagegen hilft nur eines: tun Sie alles, um sich von Spam zu differenzieren. Ihr guter Ruf ist der Schlüssel zu hohen Öffnungs- und Klickraten.


Spam schadet den rechtskonformen Anbietern

Unabhängig davon, ob Spam-Mails rechtlich erlaubt sind oder nicht: Anbieter, die Spam-Mails versenden, schaden sich durch deren Versand mittel- und langfristig selbst am meisten.

Warum? Ganz einfach: Je mehr unerwünschte Spam-Mails ein Empfänger erhält, desto ablehnender wird zukünftig seine allgemeine Haltung gegenüber Marketing- und Werbe-Mails sein. Und will ein Empfänger auf Grund der Flut von Spam-Mails, die er täglich oder wöchentlich erhält, von Marketing- und Werbe-Mails generell nichts mehr wissen, so wird er nutzwertige und professionell gemachte eMailings sowie regelmäßige eMail-Newsletter mit Spam-Mails in einen Topf werfen und diese nicht mehr lesen, geschweige denn freiwillig abonnieren.


Spam vermeiden beim Mieten von eMail-Adressen

Jeder Anbieter sollte sicherstellen, dass er keine Spam-Mails verschickt. Um zu vermeiden, dass man von den eMail-Empfängern (oder auch von der Presse oder dem Wettbewerb) als Versender von Spam-Mails eingestuft wird und entsprechend negative Publizität erhält, sollte man eMail-Adressen vor dem Versand peinlich genau prüfen.

Anbieter, die neu mit dem eMail-Marketing starten möchten, verfügen in der Regel nur über wenige eMail-Adressen, so dass sich eMailings aufgrund der geringen Auflage kaum lohnen. Da liegt es natürlich nahe, für geplante Aktionen zusätzliche eMail-Adressen mit dem gewünschten Profil anzumieten, wie es beispielsweise auch bei Post-Mailings üblich ist.

Wer von einem Listbroker oder direkt beim Listowner eMail-Adressen anmieten möchte, muss genau prüfen, ob seitens der Inhaber dieser eMail-Adressen tatsächlich das Einverständnis erteilt wurde, ihnen eMails zuzusenden, oder ob die Adressen aus dubiosen Quellen stammen. Am besten lässt man sich dazu von dem Listbroker oder Listowner schriftlich zusichern, dass das Einverständnis der eMail-Adressinhaber vorhanden ist und der Listbroker bzw. Listowner diesbezüglich den Mieter dieser eMail-Adressen von eventuellen Ansprüchen der Adressinhaber freistellt und alle daraus erwachsenen Kosten übernimmt.


Keine eMail-Adressen tauschen

Eine zusätzliche Variante zum Mieten von eMail-Adressen ist das Tauschen eigener Adressen mit anderen Unternehmen. Doch wird in diesem Fall in der Regel die Erlaubnis fehlen, die eMail-Empfänger des Tauschpartners anzuschreiben, denn das vorhandene Einverständnis gilt schließlich nur für das Unternehmen, das die eMail-Adressen ursprünglich gewonnen hat.

Einzige Ausnahme: Sowohl die Inhaber der eigenen eMail-Adressen als auch die des Tauschpartners haben solch einem Adressentausch zugestimmt. In diesem Fall sollte man sich die Existenz dieses Einverständnisses vom Tauschpartner schriftlich zusichern lassen, wie es auch generell für eMail-Listbroker und Listowner empfohlen wird.


Sperrliste anlegen

Leider gibt es für eMail-Marketing noch keine zentrale Sperrliste, in die sich diejenigen eMail-Empfänger eintragen können, die grundsätzlich keine Marketing- und Werbe-Mails erhalten möchten. Für Postsendungen gibt es solch eine Einrichtung in Form der so genannten Robinson-Liste, die der Deutsche Direktmarketing Verband (DDV) in Wiesbaden verwaltet.

Solange es keine zentrale Robinson-Liste für eMail-Marketing gibt, sollte jeder Anbieter seine eigene Sperrliste mit den eMail-Adressen aller ihm bekannten Beschwerdeführer, Streitlustigen, Nörgler und Querulanten anlegen und diese zeitnah um neue Problemfälle ergänzen. Vor jedem Versand eines eMailings muss der aktuelle eMail-Verteiler gegen diese Sperrliste abgeglichen werden, um sicherzustellen, dass niemand, der auf die Sperrliste gesetzt wurde, eine eMail des Anbieters erhält.

Diese Vorsichtsmaßnahme hat einen ernsten Hintergrund: Dem Autor wurden Fälle zugetragen, in denen sich einzelne Personen wiederholt über die Zusendung von eMails beschwert, dafür Schadenersatz verlangt und mit dem Anwalt gedroht haben. Diese Personen wurden jeweils vom Anbieter aus dem eMail-Verteiler ausgetragen, kurz darauf aber wieder neu angemeldet (von wem auch immer).


eMail-Empfänger erinnern

Wer seine Interessenten und Kunden nur einmal im Monat oder noch seltener anschreibt, dem kann es passieren, dass einzelne Empfänger vergessen haben, dass sie dem Anbieter die Erlaubnis zum Zusenden von eMails erteilt haben. Daher sollte in diesen Fällen am Anfang jedes eMailings kurz darauf eingegangen werden, warum der Empfänger eine eMail erhält, beispielsweise in der Art:
   
"Sie haben sich auf unserer Website mit Ihrer eMail-Adresse registriert und uns gestattet, Sie über Neuigkeiten zu informieren."








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