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Unerwünschte E-Mail-Werbung bekommt Gegenwind
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"Spam ist
das
drängendste Problem der kommenden Dekade", sagte Eileen Harrington
von
der US-amerikanischen Federal Trade Commission FTC. Der in der EU
zuständige Kommissar Erkki Liikanen warnt vor unerwünschter E-Mail-Werbung: "Die Bekämpfung
des
Spammings
geht uns alle an und ist mittlerweile zu einem Hauptaspekt des
Internets geworden". Das Problem: mit falschen Versprechungen, falschen
Absenderangaben und gehackten Versandrechnern handelt es sich beim
Versand von Werbemüll überwiegend um ein organisiertes
Verbrechen. Unerwünschte E-Mail-Werbung weist zu zwei
Dritteln laut FTC Indizien für
Betrugsvergehen
auf. Im Mai wurden erstmal mehr Spam-E-Mails als reguläre E-Mails
registriert. 55.1% der von MessageLabs registrierten E-Mails waren
Spam. Das sind 47,4% mehr als noch im April. Der Anbieter von
E-Mail-Sicherheits-Lösungen scannt monatlich 133,9 Millionen
E-Mails.
Der Produktivitätsverlust durch unerwünschte E-Mail-Werbung (Spam)
betrug laut EU-Kommission
2002 für
EU-Unternehmen etwa 2,5 Milliarden Euro.
Gesetzgeber
schlagen zu
Weil das Problem zunimmt, nimmt sich verstärkt auch die
Gesetzgebung
dessen an. Dem US-Kongress liegen derzeit drei Gesetzvorlagen gegen
Spam
vor. Die Europäische Union hat bereits im Mai 2002 eine
entsprechende
Richtlinie erlassen, die bis zum 31. Oktober 2003 von den
Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss. In Deutschland geschah dies in
Form von §7 des Kabinettsbeschlusses zur Reform des Gesetzes gegen
den
unlauteren Wettbewerb (UWG) vom 7.5.2003: „Werbung unter Verwendung von
automatischen Anrufmaschinen, Faxgeräten oder elektronischer Post,
ohne
dass eine Einwilligung der Adressaten vorliegt„ ist eine
unzumutbare
Belästigung“. Das Verbraucherschutzministerium will noch weiter
gehen:
„Bundesregierung plant Anti-Spam-Gesetz“ meldet Renate Künast. Im
Herbst
werde der Bundestag eine Gesetzesverschärfung beschließen,
wonach
E-Mail-Werbung nur noch mit vorheriger Zustimmung des Empfängers
verschickt werden darf. Gewinne, die unter Verstoß gegen diese
Bestimmung erzielt werden, könnten dann bei dem betroffenen
Unternehmen
eingezogen werden.
Während jedoch die deutsche UWG-Novelle keine gravierenden
Konsequenzen
hat, geht der US-Staat Kalifornien weiter: der Senat hat eine
Gesetzesvorlage verabschiedet, nach der jeder Empfänger einer
unangeforderten E-Mail 500$ Schadensersatz einklagen darf. Provider
dürfen pro Spam-E-Mail 50$ fordern. US-Senatorin Zoe Lofgren will
gar
Kopfprämien ausloben: wer die echten Adressen von Spammern an die
FTC
meldet, kassiert 20% der Geldbuße. Im US-Bundesstaat Virginia
drohen
E-Mail-Spammern künftig Gefängnisstrafen zwischen einem und
fünf
Jahren.
Bestraft werden soll, wer E-Mail-Header vorsätzlich fälscht
und 10.000
Exemplare einer Werbe-E-Mail pro Tag oder 100.000 solcher E-Mails
innerhalb von 30 Tagen verschickt. Weil es jedoch noch keine
einheitliche Anti-Spam-Gesetzgebung gibt, hat jetzt die Handels- und
Wettbewerbsbehörde Federal Trade Commission (FTC) eine Ausweitung
ihrer
Befugnisse gefordert, um E-Mail-Spam mit einer Art „Spam-Polizei“
wirkungsvoller bekämpfen zu können.
Provider haben
längst
auf E-Mail-Werbung reagiert
Während die Politik das Thema nun erst aufgreift, haben Provider
längst
Maßnahmen gegen Spam unternommen. Der Hintergrund: Werbemüll
verursacht
beim Provider hohe Infrastrukturkosten. Zwei Wege gehen Provider
derzeit: den rechtlichen und den technischen.
AOL geht gerade gerichtlich gegen fünf Spammern vor. Sie sollen
mehr
als eine Milliarde Spam-Mails versandt haben, in denen sie Kredite und
pornografische Inhalte bewarben. Mehr als acht Millionen AOL-Nutzer
hatten die eingebaute Spam-Melde-Funktion genutzt, um sich darüber
zu
beschweren. Auch in Deutschland erstatte beispielsweise Web.de in
mehreren Fällen Anzeige.
Der zweite Weg ist technisch: Spam-Filter sortieren unerwünschte
Werbe-Mails aus. Um ihre Kunden vor Spam zu schützen, bieten immer
mehr
Provider diesen Service an. Allein bei AOL werden jeden Tag 780
Millionen Spam-Mails blockiert. Insgesamt wird der AOL-Server
täglich
von etwa einer Milliarde Spam-Mails bombardiert. Jeden Tag gehen
bei
AOL vier Millionen Beschwerden über Spam-Mails ein.
Auch seriöse
E-Mails
werden abgefangen
Beim Einsatz von Filtertechnologien kann es auch passieren, dass
unbeabsichtigt erwünschte E-Mails als Spam abgestempelt werden.
Diese
„False Positives“ bereiten Versendern seriöser E-Mail-Newsletter
derzeit
arge Probleme. Laut Assurancesys.com wird das "False-Positives-Problem"
in den USA immer gravierender. Internet Service Provider filtern auf
der Jagd nach unerwünschten Werbe-E-Mails im Durchschnitt 15%
seröser
E-Mails weg. Die Folge: legales E-Mail-Marketing wird erschwert.
Assurancesys hat detaillierte Zahlen: ein Provider hat gar 27% False
Positives.
Was Sie tun
können, damit
Ihre E-Mails ankommen
Wenn Sie selbst einen Newsletter versenden, gilt es eine Reihe von
Regeln zu beachten, damit Sie nicht zum Opfer der
Anti-Spam-Aktivitäten
werden. Wichtigster Punkt dabei: Die Grenze zwischen unerwünschten
Spam-Mails und angeforderten Newslettern muss klar gezogen werden.
Vermeiden Sie alles, was den Eindruck erwecken könnte, Sie
betrieben
kein seriöses E-Mail-Marketing. Stellen Sie sicher, dass niemand
gegen
seinen Willen von Ihnen E-Mails zugesandt bekommt.
Mailserver, die
einwandfrei konfiguriert sind
Wenn Sie von Ihrem eigenen Mailserver aus versenden, ist
technische
Sicherheit unabdingbar. Gibt es bei der Konfiguration des Mailservers
eventuell Sicherheitslücken? Der sicherste Weg, um auf schwarze
Listen
zu kommen, sind unsichere Mailserver, die wegen der
Sicherheitslöcher
bequem von Spammern missbraucht werden. Ohne dass Sie es wissen, werden
von Ihrem Mailserver dann Massen von Spam-E-Mails verschickt. „Open
Relay“ heißen diese Schlupflöcher.
Gibt es Sicherheitslücken im Newsletteranmeldeformular? Über
diese
Formulare kann es manchmal ganz einfach sein, Ihre Versandtechnik
illegal zu nutzen. Die Folgen sind fatal.
Dienstleister, die
ausschließlich angeforderte E-Mails versenden
Arbeiten Sie nur mit professionellen Anbietern zusammen. Wenn Sie bei
Ihrem E-Mail-Dienstleister in einer Freistellungserklärung
unterschrieben haben, dass Sie nur an Adressen mit Einwilligung
versenden, dann haben die anderen Kunden dies auch getan. Wenn nicht,
laufen Sie Gefahr, dass von dessen Mailserver auch Spammer ihre E-Mails
versenden könnten. Wenn dieser Mailserver (beziehungsweise dessen
IP-Adresse) deshalb auf schwarzen Listen landet heißt es
„mitgefangen
mitgehangen“. Wie sieht der Vertrag zwischen Ihnen und Ihrem
E-Mail-Dienstleister aus? Verpflichten sich die Kunden Ihres
E-Mail-Dienstleister dazu, nur an Adressen zu versenden, von deren
Empfängern nachweislich die explizite Einwilligung zum Empfang von
E-Mails durch das versendende Unternehmen vorliegt?
E-Mails, die der
Norm
entsprechen
Wer keine E-Mails schreiben kann, ist verdächtig. Beliebt bei
Providern
und Filterherstellern ist der SpamAssassin-Test: Entsprechen die
versandten E-Mails den technischen Normen (RFC 2822) und den Regeln
für
die Gestaltung professioneller E-Mails? Achten Sie darauf, dass Sie mit
einer professionellen Software arbeiten, die diese Normen
einhält. So
ist zum Beispiel klar definiert, wie ein korrekter Header auszusehen
hat, genau wie die DIN 676 exakt beschreibt, wie ein ordentlicher
Geschäftsbrief aussieht. Hier finden Sie den Spam-Assassin-Test
online:
http://www.lyris.com/contentchecker
Einwilligungserklärungen,
die rechtskonform sind
Mit Ihrem Online-Formular zum Abonnieren Ihres Newsletters bieten Sie
die Möglichkeit zur elektronischen Einwilligung. Dabei müssen
Sie auf
zwei Dinge hinweisen
1. das Widerspruchsrecht: die Möglichkeit, den Newsletter
jederzeit
bequem abbestellen zu können
2. die Verwendung der Daten: ein Hinweis auf die
Datenschutzerklärung,
in der Sie beschreiben, welche Daten Sie wozu sammeln
Sie sollten außerdem sicherstellen, dass sofort nach Einholen der
Einwilligung eine Bestätigungs-E-Mail gesendet wird, in der
entweder
eine weitere Bestätigung gefordert wird (Double-Opt-In) oder in
der
zumindest eine bequeme Widerspruchsmöglichkeit (Abmeldung) besteht
(Confirmed Opt In).
Abbestellfunktionen,
die
bequem funktionieren
Nicht ist ärgerlicher, als von einem Verteiler nicht mehr
herunterzukommen. Enthält jede E-Mail von Ihnen eine
Abbestellfunktion?
Funktioniert die Abbestellung auch bei E-Mails, die an ein anderes
Postfach weitergeleitet wurden? Hierzu blenden Sie am besten die in
Ihrer Datenbank gespeicherte Adresse direkt in die E-Mail ein. Ist die
Abbestellung bequem mit weniger als zwei Mausklicks möglich? Am
besten
ist ein Abmeldelink und dann nur noch einmal eine ganz kurz sachliche
Sicherheitsabfrage („Wollen Sie abbestellen?“). Ist eine Abmeldung auch
mit einer formlosen E-Mail möglich?
Beschwerden, auf
die auch
reagiert wird
Auch bei einem seriösen Versender kann einmal etwas schief gehen.
Dann
kommt es auf schnelle Reaktion an. Sind Sie per E-Mail sofort
erreichbar? Reagieren Sie sofort auf Beschwerden? Existiert die in
Ihrem
Newsletter angegebene Reply-Adresse wirklich? Wird auf Mails an die
Reply-Adresse reagiert? Enthält jede E-Mail alle Impressumsangaben
einschließlich E-Mail-Adresse? Wie lange dauert es, bis eine
abgemeldete
Adresse aus Ihrem Verteiler gestrichen wird? Führen Sie eine
interne
"Robinsonliste" für Adressen, an die unter keinen Umständen
mehr eine
E-Mail verschickt werden darf?
Adressen, die
sauber sind
Enthält Ihre Adressliste ausschließlich Adressen, von deren
Empfängern
nachweislich die explizite Einwilligung zum Empfang von E-Mails Ihres
Unternehmens vorliegt? Manchmal genügt eine einzige
Spam-Trap-Adresse,
um Ihren Verteiler zu ruinieren. Das sind Adressen, die
Filterhersteller
bewusst im Netz verteilen, damit Spammer darauf hereinfallen und sich
damit entlarven. Auch große Markenfirmen fallen auf Spam-Listen
herein.
Der Informationsdienst Emailsherpa fand heraus, dass
US-Markenunternehmen oft unwissentlich Adresslisten nutzen, auf denen
auch illegal erhobene Adressen stehen. Emailsherpa nennt konkret 25
Listen, deren Adressenbestand auch Adressen enthält, die
nachweislich
niemals irgendeine Permission erteilt haben, sondern illegal von
Harvestern gewonnen wurden
Ist Ihre Adressliste gepflegt? Enthält sie weniger als ein Prozent
Bounces (Rückläufer)? Werden die Adressen
regelmäßig (mindestens
viermal
jährlich) angeschrieben? Manche Provider sagen, dass der
einfachste
Weg, seriöse von unseriösen Versendern zu unterscheiden, die
Bounce-Rate ist. So lässt sich unerwünschte E-Mail-Werbung leicht identifizieren.
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