WORKSHOPS: E-MAIL-MARKETING I E-MAIL-MARKETING II NEUKUNDEN SOCIAL MEDIA MARKETING
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Aktuelle Gerichtsurteile und Rechtslage zu E-Mail-Werbung

Hier finden Sie ausgeählte Urteile zu E-Mail-Werbung. Tragen Sie rechts Ihre E-Mail-Adresse ein, um immer aktuell informiert zu werden. Kurzfassung für Nicht-Juristen: anders als bei postalischen Direktmailings ist E-Mail-Werbung ohne Einwilligung verboten. Sie sollten vor dem Versand von E-Mail-Werbung das Einverständnis des Empfängers einholen. Ansonsten riskieren Sie, als Spammer angesehen zu werden. Spam ist  unangeforderte E-Mail-Werbung.

Drei neue Urteile zu E-Mail-Marketing
Autor: Torsten Schwarz. Diese drei Urteile sind wichtig für Sie, wenn Sie einen eigenen E-Mail-Adressverteiler haben und aktiv Adressen gewinnen.

Rechtslage im E-Mail-Marketing
Autor: Torsten Schwarz. Dass E-Mail-Marketing nur mit vorheriger Einwilligung erlaubt ist, weiß jeder. Aber kennen Sie auch die anderen rechtlichen Vorschriften?

Warum Double-Opt-in?
Autor: Frank Tapella. Mittlerweile dürfte es sich herumgesprochen haben, dass die Werbung mittels E-Mails bzw. Newslettern gesetzlich die vorherige ausdrückliche oder zumindest schlüssige -aus den Umständen eindeutig abzuleitende- Einwilligung des Empfängers voraussetzt, sog. Opt-in.

Datenschutzrechtliche Vorgaben
Autor: Thomas Schafft. Wer einen E-Mail-Newsletter verschickt möchte in der Regel wissen, ob sich die Mühe auch gelohnt hat: Werden die E-Mails von den Adressaten überhaupt geöffnet? Welche Beiträge interessieren die Leser besonders, welche weniger?

Was kostet eine Abmahnung?
Autor: Jens Eckhardt. Rechtsanwälten steht bei Abmahnungen im Fall von E-Mail- und Telefonwerbung, welche an den Rechtsanwalt selbst gerichtet war, kein Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Abmahnung zu. Der BGH hat dies in zwei jüngst veröffentlichten Entscheidungen deutlich gemacht.

Aktivierung von Bestandskunden für E-Mail-Marketing
Autor: Thomas Schafft. Viele Unternehmen verfügen über die E-Mail-Adressen ihrer Kunden und würden dieses Wissen gerne für E-Mail-Marketing nutzen.

Profile von E-Mail-Adressaten rechtssicher gewinnen
Autor: Thomas Falk. Die Relevanz von E-Mail-Marketing im künftigen Marketing-Mix hat in der letzten Zeit an Bedeutung gewonnen.

Regeln für abmahnsichere Newsletter
Im aktuellen Newsletter-Survey kommt Absolit auf nur zehn Unternehmen, deren E-Mails rechtlich einwandfrei sind. Untersucht wurden 278 beim Zentralarchiv deutschsprachiger Newsletter registrierte Publikationen.

Abmahnung wegen fehlender Mindestinformationen in E-Mails unzulässig
Kaufleute müssen in E-Mails und auf Internetseiten bestimmte Pflichtangaben aufführen.  Sie riskieren ansonsten ein Zwangsgeld.  Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist jedoch unzulässig.

Pflichtangaben in E-Mails wie auf Geschäftsbriefen
Seit dem 1.1.2007 müssen die auf Geschäftsbriefen notwendigen Pflichtangaben auch in E-Mails gemacht werden.  Bei einer GmbH müssen neben den üblichen Kontaktdaten auch Rechtsform, Registergericht und –nummer, Sitz und die ausgeschriebenen Namen der Geschäftsführer genannt werden.

Absender und Betreff müssen eindeutig sein    
Der Bundestag hat am 18.01.2007 das neue Telemediengesetz verabschiedet, das am 1.3.2007 in Kraft treten soll. Das Gesetz sieht für E-Mail-Werbung neue Pflichten bei der Gestaltung der Betreffzeile vor. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.

Double-Opt-In-Bestätigungsmail ist kein Spam   
Eine Double-Opt-In-Bestätigungsmail, also die Bitte an einen E-Mailempfänger, mitzuteilen, ob er in einem E-Mailverteiler aufgenommen werden will ist keine Belästigung und muss daher hingenommen werden. Die Beweispflicht, dass er wirklich das sogenannte Double-Opt-In-Verfahren einsetzt, liegt jedoch beim Versender. Das entschied das Amtsgericht München in einem Urteil vom 16. November 2006 (AZ 161 C 29330/06)



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