|
Hier finden Sie ausgeählte Urteile zu
E-Mail-Werbung. Tragen Sie rechts Ihre E-Mail-Adresse ein, um immer
aktuell informiert zu werden. Kurzfassung für Nicht-Juristen:
anders
als bei postalischen Direktmailings ist E-Mail-Werbung ohne
Einwilligung verboten. Sie sollten vor dem Versand von
E-Mail-Werbung das Einverständnis des Empfängers einholen.
Ansonsten
riskieren Sie, als Spammer angesehen zu werden. Spam ist
unangeforderte
E-Mail-Werbung.
Drei
neue Urteile zu E-Mail-Marketing
Autor: Torsten Schwarz. Diese drei Urteile sind wichtig für Sie,
wenn Sie einen eigenen E-Mail-Adressverteiler haben und aktiv Adressen
gewinnen.
Rechtslage
im E-Mail-Marketing
Autor: Torsten Schwarz. Dass E-Mail-Marketing nur mit vorheriger
Einwilligung erlaubt ist, weiß jeder. Aber kennen Sie auch die
anderen rechtlichen Vorschriften?
Warum
Double-Opt-in?
Autor: Frank Tapella. Mittlerweile dürfte es sich herumgesprochen
haben, dass die Werbung mittels E-Mails bzw. Newslettern gesetzlich die
vorherige ausdrückliche oder zumindest schlüssige -aus den
Umständen eindeutig abzuleitende- Einwilligung des Empfängers
voraussetzt, sog. Opt-in.
Datenschutzrechtliche
Vorgaben
Autor: Thomas Schafft. Wer einen E-Mail-Newsletter verschickt
möchte in der Regel wissen, ob sich die Mühe auch gelohnt
hat: Werden die E-Mails von den Adressaten überhaupt
geöffnet? Welche Beiträge interessieren die Leser besonders,
welche weniger?
Was
kostet eine Abmahnung?
Autor: Jens Eckhardt. Rechtsanwälten steht bei Abmahnungen im Fall
von E-Mail- und Telefonwerbung, welche an den Rechtsanwalt selbst
gerichtet war, kein Anspruch auf Erstattung der Kosten für die
Abmahnung zu. Der BGH hat dies in zwei jüngst
veröffentlichten Entscheidungen deutlich gemacht.
Aktivierung
von Bestandskunden für E-Mail-Marketing
Autor: Thomas Schafft. Viele Unternehmen verfügen über die
E-Mail-Adressen ihrer Kunden und würden dieses Wissen gerne
für E-Mail-Marketing nutzen.
Profile
von E-Mail-Adressaten rechtssicher gewinnen
Autor: Thomas Falk. Die Relevanz von E-Mail-Marketing im künftigen
Marketing-Mix hat in der letzten Zeit an Bedeutung gewonnen.
Regeln
für abmahnsichere Newsletter
Im aktuellen Newsletter-Survey kommt Absolit auf nur zehn Unternehmen,
deren E-Mails rechtlich einwandfrei sind. Untersucht wurden 278 beim
Zentralarchiv deutschsprachiger Newsletter registrierte Publikationen.
Abmahnung
wegen fehlender Mindestinformationen in E-Mails unzulässig
Kaufleute müssen in E-Mails und auf Internetseiten bestimmte
Pflichtangaben aufführen. Sie riskieren ansonsten ein
Zwangsgeld. Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist jedoch
unzulässig.
Pflichtangaben
in E-Mails wie auf Geschäftsbriefen
Seit dem 1.1.2007 müssen die auf Geschäftsbriefen notwendigen
Pflichtangaben auch in E-Mails gemacht werden. Bei einer GmbH
müssen neben den üblichen Kontaktdaten auch Rechtsform,
Registergericht und –nummer, Sitz und die ausgeschriebenen Namen der
Geschäftsführer genannt werden.
Absender
und Betreff müssen eindeutig sein
Der Bundestag hat am 18.01.2007 das neue Telemediengesetz
verabschiedet, das am 1.3.2007 in Kraft treten soll. Das Gesetz sieht
für E-Mail-Werbung neue Pflichten bei der Gestaltung der
Betreffzeile vor. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.
Double-Opt-In-Bestätigungsmail
ist kein Spam
Eine Double-Opt-In-Bestätigungsmail, also die Bitte an einen
E-Mailempfänger, mitzuteilen, ob er in einem E-Mailverteiler
aufgenommen werden will ist keine Belästigung und muss daher
hingenommen werden. Die Beweispflicht, dass er wirklich das sogenannte
Double-Opt-In-Verfahren einsetzt, liegt jedoch beim Versender. Das
entschied das Amtsgericht München in einem Urteil vom 16. November
2006 (AZ 161 C 29330/06)
weitere Urteile rund um
E-Mail-Marketing
|