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Dr. Schwarz Consulting
Gleiwitzer Str. 9a
D-68753 Waghäusel
Tel.: 07254 9517-00
info@absolit.de
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Richtlinie erwünschtes Online-Marketing
Hintergrund |
Elektronische Medien eröffnen vielfältige Möglichkeiten für die Direktansprache von Konsumenten in der Masse. Der Erfolg und die Akzeptanz von elektronischem Direktmarketing mit neuen Medien setzt voraus, dass Kunden Vertrauen haben und sich darauf verlassen können, nicht gegen ihren Willen Werbung zu erhalten. Online-Medien bieten durch ihre Interaktivität dem Kunden die Möglichkeit, jederzeit selbst Einfluss auf Marketingaktivitäten zu nehmen. Damit sind die technischen Voraussetzungen gegeben, um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch praktisch zu verwirklichen. In dieser Richtlinie werden verbindliche Regeln definiert, nach denen Kunden selbst bestimmen können, von welchen Unternehmen sie in welcher Form elektronische Werbung erhalten:
1 Erklärungen in verständlichen Worten
Ziel von Permission Marketing ist der Aufbau einer vertrauensvollen, gleichberechtigten Kundenbeziehung. Um dieses Vertrauen aufzubauen, verpflichten sich Unternehmen zu einer klaren, verständlichen Sprache, damit das Vertrauen nicht durch Missverständnisse belastet wird, die bei deutlicherer Erläuterung vermeidbar gewesen wären.
2 Interessenten erhalten nur explizit selbst angeforderte Werbung
Interessenten erhalten nur Informationen, die sie vorher explizit angefordert haben. Sie bestimmen selbst, über welches Ausgabemedium (E-Mail, SMS, Telefon) sie Informationen erhalten möchten. Wo angeboten, können Interessenten auch jederzeit Inhalt und Frequenz dieser kommerziellen Kommunikation selbst bestimmen. Die Anforderung regelmäßiger elektronischer Informationsdienste wird bestätigt, wobei mit der Bestätigung auch die Möglichkeit zu einer sofortigen Kündigung des Angebots gegeben wird. Für den Empfänger muß erkennbar sein, von welchem Anbieter er Informationen erhält. Anbieter sollten weitgehend individualisierte Inhalte anbieten und nicht nur Massenversand von Standardnachrichten betreiben.
3 Adressen werden nur zum angegebenen Zweck verwendet
Die Verwendung der von Interessenten angegebenen Adresse geschieht ausschließlich zu dem Zweck, der den Interessenten vorab mitgeteilt wurde. Beispielsweise erhält niemand telefonische Produktangebote, wenn vorher die Telefonnummer ausdrücklich nur für den Fall von Rückfragen im Zusammenhang mit einer Bestellung gegeben wurde. Gleiches gilt für E-Mail-Adressen, die angegeben wurden, um über den Lieferstatus zu informieren.
4 Empfänger können sich selbst vom Verteiler streichen
Empfänger können jederzeit den Informationsservice abbestellen und erhalten dann mit schnellstmöglicher Wirkung keine weiteren Informationen mehr zugesandt. Die Abbestellfunktion sollte möglichst bequem realisierbar sein und keine vermeidbare Hemmschwelle darstellen. Technisch sollte die Kündigung so einfach und bequem wie möglich durchgeführt werden können. Eventuell kann die Kündigung noch einmal bestätigt werden.
5 Jede Nachricht enthält Hinweis auf Kündigungsmöglichkeit
Um die Entscheidung zum probeweisen Bezug von Botschaften möglichst leicht zu machen, sollte dieser Bezug jederzeit bequem wieder zu beenden sein. Dazu enthält jede Botschaft einen Hinweis auf die schnellstmöglich wirksame Kündigungsmöglichkeit.
6 Adresse wird nicht ohne Zustimmung weitergegeben
Die eventuelle Weitergabe von Kundenadressen sollte nur auf ausdrücklichen Wunsch von Interessenten stattfinden. Die Erlaubnis hierzu ist durch eine eindeutige Handlung der Interessenten zu erteilen und muss auch deutlich kommuniziert werden.
7 Umgang mit persönlichen Daten wird in einer Datenschutzrichtlinie erläutert
Der Nutzer ist möglichst umfassend über die Verarbeitung von Bestands- und Nutzungsdaten zu unterrichten. |
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