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Panne beim E-Mail-Marketing: Muss die Datenschutzbehörde informiert werden?

Die DSGVO hat nicht nur Auswirkungen auf die Datenerhebung bei der Newsletter-Anmeldung, das Tracking von Abonnenten oder die Dienstleisterauswahl. Die Datenschutzgrundverordnung birgt noch weitere – teils unbeachtete – Risiken. Art. 33 DSGVO sieht vor, dass eine „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ binnen 72 Stunden der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden ist. Schon die fehlende oder verspätete …

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