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OLG Dresden: Auch eine einmalige Sponsoringanfrage per E-Mail ist unzulässige Werbung

Eine einmalige unverlangte E-Mail, die im Rahmen einer Sponsoringanfrage versendet wird, kann als unzulässige Werbung und rechtswidriger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb angesehen werden. Dies entschied das OLG Dresden in einem aktuellen Fall (Urteil vom 24.6.2024, Az. 4 U 168/23). Die Versendung ohne vorherige Einwilligung stellt eine unzumutbare Belästigung des Empfängers dar und …

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