Die Verpflegung bei Präsenz-Terminen ist selbstverständlich inkludiert!
Dr. Jens Eckhardt (pict legal) ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Datenschutz-Auditor (TÜV) sowie Compliance-Officer (TÜV). Seit 2001 berät er nationale und internationale Unternehmen und ist als Speaker zu den Themen Datenschutz, Informationstechnologie, Telekommunikation und Marketing tätig.
Seit der Einführung der DSGVO im Mai 2018 sind Unternehmen stärker denn je in die Verantwortung genommen worden, sorgsam und respektvoll mit Kundendaten umzugehen. Aber: Mehr als fünf Jahre später ringen viele Unternehmen und Marketingfachleute noch immer mit der praktischen Umsetzung dieser Anforderungen im CRM-Alltag.
Die DSGVO hat zwar einen einheitlichen Rechtsrahmen geschaffen, doch die konkrete Anwendung bleibt für viele ein Minenfeld voller Unsicherheiten. Wie gestaltet man Einwilligungen wirklich rechtssicher? Wo liegen die Grenzen beim Tracking und der Personalisierung? Die Angst vor empfindlichen Bußgeldern bei Verstößen ist groß, gleichzeitig möchten Unternehmen die Potenziale moderner CRM-Systeme voll ausschöpfen.
Zusätzlich zur DSGVO steht mit dem AI Act der Europäischen Union bereits die nächste regulatorische Herausforderung vor der Tür. Ähnlich wie die DSGVO zielt der AI Act darauf ab, einen einheitlichen Rechtsrahmen zu schaffen – in diesem Fall für den verantwortungsvollen Umgang mit künstlicher Intelligenz. Für CRM-Anwender bedeutet dies, dass sie sich nicht nur mit den Anforderungen des Datenschutzes, sondern auch mit den spezifischen Regelungen für KI-basierte Systeme auseinandersetzen müssen.
Unser Seminar setzt genau hier an. Ziel ist es, einen Rundumschlag der wichtigsten Eckpunkte, rechtlichen Fallstricke und regulatorischen Änderungen im CRM-Kontext zu geben und komplexe Probleme verständlich herunterzubrechen. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Klarheit in die komplexe Materie zu bringen und Sicherheit für Ihre tägliche Arbeit zu gewinnen.
Anmeldungen können bis 4 Wochen vor Seminarbeginn storniert werden. In diesem Fall werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von € 50.- fällig. Kurzfristigere Absagen sind mit nachfolgend aufgeführten Stornierungsgebühren verbunden: 27 Tage bis 14 Tage vor Seminarbeginn: 50% der Seminargebühren, bei späterer Absage: 100% der Seminargebühren. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Stornierungs- und Bearbeitungsgebühren entfallen, wenn ein Ersatzteilnehmer benannt werden kann. Bei Nichterscheinen des Teilnehmers ist der volle Preis zu zahlen.
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