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Gegen Spamer können Sie sich wehren

Autor: Dr. Ingo Friedrich,  anwalt@kanzlei-friedrich.de

Nicht immer müssen Sie Spam-E-Mails resigniert hinnehmen. Manchmal lohnt sich eine Klage.  Ein Erfahrungbericht von einem Rechtsanwalt, der auszog, den Spammern das Fürchten zu lehren.

Unternehmen vernachlässigen Spam-Schutz - Unerwünschte Werbe-E-Mails kosten 300 Euro je Mitarbeiter. Unter dieser Schlagzeile brachte die F.A.Z. Frankfurter Allgemeine Zeitung am 03. Mai 2004 einen Artikel über die negativen Auswirkungen der Spamplage. So sei der Anteil aller Spam-Emails inzwischen auf horrende 63% gestiegen. Die EU-Kommission schätzt den Schaden durch Spam auf 8 Mrd. EUR im Jahr, eine Zahl, die von Experten mit eigenen Schätzungen von 20 Mrd. Euro noch weit übertroffen wird. In Unternehmen stiegen die Verwaltungskosten bei gleichzeitig sinkender Produktivität. Obwohl in der Regel Filterprogramme eingesetzt würden, müßten immer noch viele Spam-Mails mühsam von Hand entfernt werden. Dies verursache Kosten von 300 Euro je Mitarbeiter. Nach einer Umfrage des Sicherheitsspezialisten Clearswift unternähmen ein Fünftel der befragten Unternehmen nichts gegen die Flut unerwünschter Werbe-E-Mails und sogar nur 14 Prozent beteiligten sich an Anti-Spam-Initiativen.

Häufig unbekannt ist, daß gegen eine erkleckliche Anzahl von Spam-E-Mails ist sehr wohl ein Kraut gewachsen: durch ein anwaltliches außergerichtliches Abmahnschreiben und zur Not eine Unterlassungsklage kann den Spammern das Fürchten beigebracht werden. Da die Spammer die Kosten von Anwalt und Gericht tragen müssen, ist dies eine Lektion, die auch eingefleischte Mailversender verstehen. Ich (Rechtsanwalt Dr. Ingo Friedrich aus Babenhausen/Hessen) habe mich hierzu mit einem IT-Sachverständigen zusammengetan. Eingehende Spam-E-Mails werden zuerst in brauchbare und nicht brauchbare sortiert. Die Schlechten wandern ins "Töpfchen" und die guten ins "Kröpfchen", sprich: zum Spam Fachmann. Als gute werden dabei die angesehen, deren Versender mutmaßlich aus Deutschland stammt. Da die Absenderadressen aber oft gefälscht sind, halte ich mich auch an den Inhaber der beworbenen Seite, weil er derjenige ist, der meist den kommerziellen Nutzen aus der Spam-E-Mail zieht. Der Sachverständige analysiert zuerst den Weg der email (manchmal gelingt dies bis hin zum absendenen Computer!) und den Inhaber der beworbenen Seite. Danach schreibe ich diesen erst einmal höflich an, auf den Sachverhalt angesprochen und um Auskünfte gespeicherter Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz gebeten. Wenn dann aller Voraussicht nach letzte Zweifel an der Urheberschaft der Spam-E-Mail beseitigt sind, erhält der Absender von mir eine Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Not eine Unterlassungsklage zum Landgericht. Verstößt der Spammer gegen das Unterlassungsgebot, wird eine saftige Ordnungsstrafe fällig.

Ich kann dabei auf so gute Erfahrungen zurückblicken, daß ich neben Klagen für Mandanten vielfach schon für mich selber und unter eigenem Prozeßkostenrisiko bundesweit geklagt habe. Beim Landgericht Leipzig habe ich sogar ein Musterurteil errungen, welches sich mit der Haftung eines Subdomainvergebers für Spam beschäftigt und diese bejaht. Wer mit Anwaltshilfe gegen Spam vorgehen will, sollte also nur solche emails weitergeben, die voraussichtlich von einem deutschen Versender stammen, allerdings kann oft auch gegen einen ausländischen Versender beim Heimatgericht geklagt werden. Seiten zur kostenlosen Online-Ermittlung des Domaininhabers bieten zum Beispiel die Denic (www.denic.de) für .de Domains und GeekTools (www.geektools.com/whois.php) für andere Domains. Die Kosten eines Prozesses sind überschaubar: Bei einem Streitwert von EUR 6.000,-, wie ihn zum Beispiel das Landgericht München I ansetzt, entstehen für das Gericht Gebühren von EUR 408,- und für einen Anwalt, der vor Gericht mündlich verhandelt, EUR 696,- netto. Wer über eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung verfügt, muß sich über Kosten gar keine Gedanken machen, weil Unterlassungsbegehren dann gedeckt sind.

Kontakt zu mir (Rechtsanwalt Dr. Friedrich) kann aufgenommen werden unter www.kanzlei-friedrich.de, anwalt@kanzlei-friedrich.de oder Tel 06073/7272-22.

Rechtsanwalt Dr. Friedrich führt mit seinem Vater ein modernes Dienstleistungsunternehmen der vorsorgenden und streitigen Rechtspflege mit über 30-jähriger Tradition in Babenhausen. Dr. Friedrich ist Gründer der interprofessionellen "Kooperation Mediation" und Schlichter der Rechtsanwaltskammer. Beirat in der Arbeitsgemeinschaft Stadtmarketing der Stadt Babenhausen.



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