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Dr. Schwarz Consulting
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Gegen Spamer können Sie sich wehren
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Nicht immer müssen Sie Spam-E-Mails resigniert hinnehmen. Manchmal
lohnt sich eine Klage. Ein Erfahrungbericht von einem
Rechtsanwalt, der auszog, den Spammern das Fürchten zu lehren.
Unternehmen vernachlässigen Spam-Schutz - Unerwünschte Werbe-E-Mails
kosten 300 Euro je Mitarbeiter. Unter dieser Schlagzeile brachte die
F.A.Z. Frankfurter Allgemeine Zeitung am 03. Mai 2004 einen Artikel
über die negativen Auswirkungen der Spamplage. So sei der Anteil aller
Spam-Emails inzwischen auf horrende 63% gestiegen. Die EU-Kommission
schätzt den Schaden durch Spam auf 8 Mrd. EUR im Jahr, eine Zahl, die
von Experten mit eigenen Schätzungen von 20 Mrd. Euro noch weit
übertroffen wird. In Unternehmen stiegen die Verwaltungskosten bei
gleichzeitig sinkender Produktivität. Obwohl in der Regel
Filterprogramme eingesetzt würden, müßten immer noch viele Spam-Mails
mühsam von Hand entfernt werden. Dies verursache Kosten von 300 Euro je
Mitarbeiter. Nach einer Umfrage des Sicherheitsspezialisten Clearswift
unternähmen ein Fünftel der befragten Unternehmen nichts gegen die Flut
unerwünschter Werbe-E-Mails und sogar nur 14 Prozent beteiligten sich
an Anti-Spam-Initiativen.
Häufig unbekannt ist, daß gegen eine erkleckliche Anzahl von
Spam-E-Mails ist sehr wohl ein Kraut gewachsen: durch ein anwaltliches
außergerichtliches Abmahnschreiben und zur Not eine Unterlassungsklage
kann den Spammern das Fürchten beigebracht werden. Da die Spammer die
Kosten von Anwalt und Gericht tragen müssen, ist dies eine Lektion, die
auch eingefleischte Mailversender verstehen. Ich (Rechtsanwalt Dr. Ingo
Friedrich aus Babenhausen/Hessen) habe mich hierzu mit einem
IT-Sachverständigen zusammengetan. Eingehende Spam-E-Mails werden
zuerst in brauchbare und nicht brauchbare sortiert. Die Schlechten
wandern ins "Töpfchen" und die guten ins "Kröpfchen", sprich: zum Spam
Fachmann. Als gute werden dabei die angesehen, deren Versender
mutmaßlich aus Deutschland stammt. Da die Absenderadressen aber oft
gefälscht sind, halte ich mich auch an den Inhaber der beworbenen
Seite, weil er derjenige ist, der meist den kommerziellen Nutzen aus
der Spam-E-Mail zieht. Der Sachverständige analysiert zuerst den Weg
der email (manchmal gelingt dies bis hin zum absendenen Computer!) und
den Inhaber der beworbenen Seite. Danach schreibe ich diesen erst
einmal höflich an, auf den Sachverhalt angesprochen und um Auskünfte
gespeicherter Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz gebeten. Wenn dann
aller Voraussicht nach letzte Zweifel an der Urheberschaft der
Spam-E-Mail beseitigt sind, erhält der Absender von mir eine
Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und
zur Not eine Unterlassungsklage zum Landgericht. Verstößt der Spammer
gegen das Unterlassungsgebot, wird eine saftige Ordnungsstrafe fällig.
Ich kann dabei auf so gute Erfahrungen zurückblicken, daß ich neben
Klagen für Mandanten vielfach schon für mich selber und unter eigenem
Prozeßkostenrisiko bundesweit geklagt habe. Beim Landgericht Leipzig
habe ich sogar ein Musterurteil errungen, welches sich mit der Haftung
eines Subdomainvergebers für Spam beschäftigt und diese bejaht. Wer mit
Anwaltshilfe gegen Spam vorgehen will, sollte also nur solche emails
weitergeben, die voraussichtlich von einem deutschen Versender stammen,
allerdings kann oft auch gegen einen ausländischen Versender beim
Heimatgericht geklagt werden. Seiten zur kostenlosen Online-Ermittlung
des Domaininhabers bieten zum Beispiel die Denic (www.denic.de) für .de
Domains und GeekTools (www.geektools.com/whois.php) für andere Domains.
Die Kosten eines Prozesses sind überschaubar: Bei einem Streitwert von
EUR 6.000,-, wie ihn zum Beispiel das Landgericht München I ansetzt,
entstehen für das Gericht Gebühren von EUR 408,- und für einen Anwalt,
der vor Gericht mündlich verhandelt, EUR 696,- netto. Wer über eine
eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung verfügt, muß sich über
Kosten gar keine Gedanken machen, weil Unterlassungsbegehren dann
gedeckt sind.
Kontakt zu mir (Rechtsanwalt Dr. Friedrich) kann aufgenommen werden
unter www.kanzlei-friedrich.de, anwalt@kanzlei-friedrich.de oder Tel
06073/7272-22.
Rechtsanwalt Dr. Friedrich führt mit seinem Vater ein modernes
Dienstleistungsunternehmen der vorsorgenden und streitigen Rechtspflege
mit über 30-jähriger Tradition in Babenhausen. Dr. Friedrich ist
Gründer der interprofessionellen
"Kooperation Mediation" und Schlichter der Rechtsanwaltskammer. Beirat
in der Arbeitsgemeinschaft Stadtmarketing der Stadt Babenhausen.
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