Ein neues Urteil aus Nürnberg zeigt, dass auch eine laufende Vertragsbeziehung grundsätzlich nicht von der Einwilligungspflicht für Telefon und E-Mail entbindet, wenn die Nachrichten werbend sind. Dies gilt auch bei einer jahrlangen Zusammenarbeit im B2B-Bereich. Personalvermittler übertreibt die Werbung Die Beklagte vermittelt IT- und Engineering-Experten für verschiedene Projekte. Ein großes internationales Medizintechnikunternehmen hatte wegen einer …
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77 Prozent steigern E-Mail-Marketing-Budget
Obwohl B2B-E-Mail-Kampagnen meist klein sind, wird mehr investiert. 78 Prozent der von Newsweaver Befragten halten E-Mail-Marketing für das eigene Unternehmen für „wichtig“, „sehr wichtig“ oder „kritisch“. Nur 13 Prozent finden die E-Mail „nicht wichtig“.