Das Kammergericht hat klargestellt, dass werbliche Inhalte in E-Mail-Newslettern deutlich als solche gekennzeichnet werden müssen. Ein Verband hatte gegen einen Anbieter geklagt, dessen Newsletter Werbetexte enthielt, die aus Sicht des Klägers nicht ausreichend als Werbung erkennbar waren. Warum ist das Urteil wichtig für Marketer? Für Unternehmen, die E-Mail-Marketing betreiben, ist dieses Urteil ein deutlicher Hinweis: …
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Gericht: Werbefreie Double-Opt-in-Mail ist … keine Werbung
Werbung per E-Mail bedarf bekanntlich der Einwilligung. Ein Unternehmer hatte von einem Fleischerbetrieb eine E-Mail erhalten, wonach er für das Abonnement eines Newsletters einen Bestätigungs-Link anklicken sollte. Dies tat er jedoch nicht, sondern verklagte den Versender – und verlor in zwei Instanzen.
Muss Werbung in Newslettern als Anzeige gekennzeichnet werden?
Ein Berliner Gericht hat entschieden, dass in einem Newsletter einer Computerzeitschrift, Anzeigen deutlich als solche gekennzeichnet werden müssen. Das Gesetz verlange eine deutliche Trennung von redaktionellem Til und werbenden Inhalten. Der beklagte Verlag ging in Berufung – das letzte Wort ist also noch nicht gesprochen.
Selektion für Newsletter ruft die Datenschutzbehörden auf den Plan
Modernes Newsletter-Marketing versucht, die Kunden zielgenau anzusprechen. Geschieht die Selektion der Empfänger für einen konkreten Newsletterinhalt dabei ohne Einwilligung der Betroffenen, kann das einen DSGVO-Verstoß darstellen. Aktuelle Beispiele zeigen, dass sich die Datenschutzaufsichtsbehörden sehr für das Thema interessieren. Wichtig ist, das Thema vorab zu erkennen und zu prüfen, ob und wenn ja wie eine Einwilligung …
EuGH hält Inbox-Werbung für unzulässig
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 25. November 2021 auf Vorlage des Bundesgerichtshofes (BGH) entschieden, dass Werbeanzeigen in der Inbox von sogenannten Freemail-Diensten (z.B. GMX, Web.de) einwilligungsbedürftig sind. Zur Rechtssicherheit trägt die Entscheidung nicht gerade bei.
Datenschutzbehörden für strenges Kopplungsverbot
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten bedarf einer Rechtfertigung. Stammt die Rechtfertigung aus einer Einwilligung, muss diese freiwillig sein. Uneinigkeit besteht darüber, ob und unter welchen Umständen eine Einwilligung zur Nutzung personenbezogener Daten noch „freiwillig“ ist, wenn sie nur erfolgt, um kostenfreie Produkte eines Anbieters nutzen zu können. Umstritten ist also nicht nur, unter welchen Voraussetzungen eine …
Mythos Kopplungsverbot: Warum Webinaranmeldungen und Whitepaper-Downloads auch von einer Werbeeinwilligung abhängig gemacht werden können
Hartnäckig hält sich die Behauptung, ein Kopplungsverbot in der DSGVO verbiete es, Nutzer:innen an sich kostenfreie Leistungen nur gegen Erteilung einer Werbeeinwilligung verfügbar zu machen. Das ist falsch und beruht auf einem falschen Verständnis der von Art. 7 Abs. 4 DSGVO. Bei geeigneter Ausgestaltung ist dies durchaus zulässig.
Drum prüfe wer … ein Unterlassungsversprechen abgibt
Abmahnungen wegen unaufgeforderter Werbung per E-Mail sind an der Tagesordnung. Wer keine Klage riskieren möchte, gibt eine Unterlassungserklärung ab. Mit dieser Erklärung verpflichtet sich der Werbende, eine Vertragsstrafe für den Fall zu zahlen, dass in Zukunft dennoch werbende E-Mails ohne Einwilligung versendet werden. Darüber kommt dann ein Vertrag mit dem Abmahnenden zustande. Ein aktueller Fall, …
Kein Einwilligungserfordernis für Werbung im Posteingang
Für die Werbung per E-Mail gelten bekanntlich strenge Voraussetzungen. In aller Regel ist eine Einwilligung des Empfängers erforderlich. In einem Streit unter Stromlieferanten tobt ein Streit um die Frage, ob das auch gilt, wenn im Posteingang von Kunden eines Freemail-Dienstes Anzeigen eingeblendet werden, die (nur) auf den ersten Blick so aussehen, als seien es E-Mails, …
Von den Folgen eines Fehlurteils
Nun kommt, was kommen musste: Erste Gerichte entscheiden, dass auch eine E-Mail-Signatur Werbung enthalten kann und so die gesamte E-Mail einwilligungsbedürftig ist. Das Amtsgericht Bonn meint, dass schon eine Feedback-Anfrage in der E-Mail-Signatur Werbung sei. Das alles ist nicht überraschend, weil der Bundesgerichtshof in einem ähnlichen Fall schon im Jahre 2015 Vergleichbares entschieden hat. Kläger …