Schlagwort: Urteil

Kein DSGVO-Schadensersatz wegen einer einzigen Werbe-E-Mail

Bekanntlich löst der Versand von werbenden E-Mails ohne eine vorherige Einwilligung einen Unterlassungsanspruch des Empfängers aus. Auch etwaige Anwaltskosten für eine Abmahnung sind normalerweise zu ersetzen. Die DSGVO wirft aber die Frage auf, ob darüber hinaus auch ein weitergehender Schadensersatzanspruch besteht. Immer öfter machen Abmahner auch einen Anspruch aus Art. 82 DSGVO geltend; bisher zu …

Grillparty und Inkontinenzprodukte – Einwilligungserklärungen sorgfältig formulieren

Zurecht wird teilweise erheblicher Aufwand in die Formulierung von Werbeeinwilligungen gesteckt. Vor allem, wenn die Einwilligung für mehrere Gesellschaften genutzt werden soll, die Produktpalette groß ist oder eine Einwilligung für viele Kanäle eingeholt werden soll, wird es schnell komplex. Dass es sich in solchen Fällen lohnt, in rechtliche Beratung zu investieren, ist klar. Doch auch …

BGH fragt EuGH zur Zulässigkeit von Inbox-Werbung

Der Bundesgerichtshof hatte zu darüber entscheiden, ob es zulässig ist, in der Inbox von Freemailer-Kunden Werbeanzeigen einzublenden, die (nur) auf den ersten Blick so aussehen, als seien es E-Mails, letztlich aber klar als Werbung zu erkennen sind. Eine Einwilligung in diese Werbung liegt natürlich nicht vor, es handelt sich ja auch nicht um eingehende Werbe-E-Mails, …

Datenschutzverstoß durch fehlendes Double-Opt-in?

Seit Jahren wird allseits das Double-Opt-in-Verfahren empfohlen, wenn es um die Verifizierung von E-Mail-Adressen geht. Der Absender trägt im Streitfall die Beweislast dafür, dass eine Einwilligung des Empfängers vorliegt. In vielen Fällen gelingt das nur mit einem Double-Opt-in-Verfahren. Eine Entscheidung der Datenschutzbehörde Österreichs zeigt, dass es dabei nicht nur um Feinheiten geht. Fehlt ein DOI, …

Sind Feedbackanfragen doch erlaubt?

Eine neue Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 16.1.2017 macht Online-Händlern Mut. Danach sind Feedback-Anfragen im Anschluss an einen Online-Kauf nicht rechtswidriger Spam. Vielmehr sind solche E-Mails nach dem Beschluss der Kammer hinzunehmen, wenn sie innerhalb weniger Tage nach Abschluss des Vertrages versendet werden.

Unerlaubte E-Mail-Werbung: Abmahnung und dann?

Wer berechtigt wegen unerlaubter E-Mail-Werbung abgemahnt wird, muss eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Damit die vereinbarte Vertragsstrafe nicht fällig wird, muss ein erneuter Versand an den betreffenden Empfänger ausgeschlossen werden. Um die Folgen einer dennoch – versehentlich – versandten Werbe-E-Mail zu mindern, lohnt sich ein Blick auf die konkrete Formulierung der Unterlassungserklärung. Denkbar ist sogar, die …

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