Das österreichische Bundesverwaltungsgericht hat ein Bußgeld gegen die Geschäftsführer eines Hausverwaltungsunternehmens bestätigt, die nicht verhindert hatten, dass ein Neukunde des Unternehmens Werbung per E-Mail ohne Einwilligung versendet hatten. Weil sich die Geschäftsführer nicht von der Rechtmäßigkeit des E-Mail-Versandes überzeugt hatten, verhängte die zuständige Behörde ein Bußgeld von 500,- Euro. Das hielt das Gericht für angemessen.
Schlagwort: Recht
HessBfDI zur fehlenden Freiwilligkeit bei Kopplung von Online-Ticketkauf und Werbeeinwilligung
Das in Art. 7 Abs. 4 DSGVO geregelte Kopplungsverbot verursacht in der Praxis weiterhin zum Teil erhebliche Unsicherheiten. Im 52. Tätigkeitsbericht des Hessischen Landesdatenschutzbeauftragten wird auf den Seiten 146f. ein Fall beschrieben, bei dem ein Unternehmen von Kunden, die online Tickets für Veranstaltungen kaufen wollten, eine Einwilligung zur Nutzung ihrer Daten, u.a. der E-Mail-Adresse, für …
LG Paderborn: Hinweise auf die Möglichkeit zum Widerspruch gegen einwilligungsfreie E-Mail-Werbung dürfen nicht in der Datenschutzinformation versteckt sein
Als Ausnahme vom Grundsatz der Einwilligung kann Werbung per E-Mail auch einwilligungsfrei versendet werden, wenn alle in § 7 Abs. 3 UWG genannten Kriterien erfüllt sind. Zu diesen Kriterien zählt gemäß Nr. 4 der Vorschrift auch, dass der Inhaber der E-Mail-Adresse im Zeitpunkt der Erhebung auf die werbliche Nutzung seiner E-Mail-Adresse nach Vertragsschluss und ein …
Vorsicht bei der Leadgenerierung – 310.000,- Euro DSGVO-Bußgeld
Immer häufiger verhängen die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden Bußgelder wegen Datenschutzverstößen im Online-Marketing. Aktuell traf es ein französisches Unternehmen wegen der unzulässigen Verwendung von Daten für Marketingzwecke. 310.000,- Euro soll Foriou zahlen, weil es auf von Data Brokern unzulässig erhobene Leads setzte.
Werbende Ansprache auch im Vertragsverhältnis problematisch
Ein neues Urteil aus Nürnberg zeigt, dass auch eine laufende Vertragsbeziehung grundsätzlich nicht von der Einwilligungspflicht für Telefon und E-Mail entbindet, wenn die Nachrichten werbend sind. Dies gilt auch bei einer jahrlangen Zusammenarbeit im B2B-Bereich. Personalvermittler übertreibt die Werbung Die Beklagte vermittelt IT- und Engineering-Experten für verschiedene Projekte. Ein großes internationales Medizintechnikunternehmen hatte wegen einer …
Bloße Einbindung von URLs auf eigene Webseiten oder Social Media Profile in E-Mails ist keine unzulässige Werbung
Sofern E-Mail-Marketing unter Verstoß gegen das UWG erfolgt, stehen Wettbewerbern des werbenden Unternehmens sowie qualifizierten Einrichtungen, Kammern und Verbänden wettbewerbsrechtliche Abwehransprüche auf Beseitigung und Unterlassung zu, unabhängig davon, ob sie selbst Adressaten der unzulässigen E-Mail-Werbung sind. Sind natürliche Personen oder Unternehmen, die nicht Wettbewerber des werbenden Unternehmens sind, Adressat unzulässiger E-Mail-Werbung, scheiden wettbewerbsrechtliche Ansprüche der …
Rechtliche Stolperfallen bei CRM-Systemen
Fast jedes Unternehmen nutzt ein Customer Relationship Management System. Art, Umfang, Größe und Kosten unterscheiden sich sehr. Von E-Mail-Marketing auf Basis on Excel-Tabellen zu riesigen Salesforce-Anwendungen ist alles dabei. Die rechtlichen Fragestellungen sind dabei ähnlich und haben viel mit Datenschutz zu tun.
Auch Werbung über Internetportale ist grundsätzlich einwilligungspflichtig
Die werbliche Ansprache per privater Nachricht auf Social-Media-Plattformen wie z. B. LinkedIn oder Xing ist heute täglich zu beobachten. Dass auch solche Nachrichten als elektronische Post im Sinne des UWG einzuordnen sind, hatte das OLG Nürnberg bereits im Jahr 2019 klargestellt (Urt. v. 15.01.2019 – 3 U 724/18, Rn. 59), mit der weitreichenden Folge, dass …
Öffentlich verfügbare E-Mail-Adressen sind nicht vogelfrei
Nach einer Entscheidung des österreichischen Bundesverwaltungsgerichts (Entscheidung vom 24.7.2023, Az. W137 2255219-1/2E) dürfen öffentlich verfügbar gemachte geschäftliche E-Mail-Adressen allenfalls zur Kontaktaufnahme mit dem Inhaber der E-Mai-Adresse, nicht aber zu anderen Zwecken verwendet werden. Geschieht das, wenn auch versehentlich, liegt darin ein Datenschutzverstoß.
Gewinnspielteilnahme gegen Werbeeinwilligung – Ein alter Hut, den jetzt auch die Behörden akzeptieren
Die finnische Datenschutzbehörde hat festgestellt, dass die von einem Gewinnspielanbieter verlangte Einwilligung in das Direktmarketing im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel freiwillig erteilt wurde und auch die sonstigen Voraussetzungen an die Wirksamkeit einer Einwilligung nach DSGVO erfüllt. Eine Kopplung von Gewinnspielteilnahme und Einwilligungserteilung sei nicht zu beanstanden.