Schlagwort: Rechtslage

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E-Mail-Recht: Was gibt es bei der Abmeldung zu beachten?

Zugegeben, die Abmeldung eines Empfängers ist ein nicht sehr glorreicher Moment im E-Mail-Marketing. Punkten Sie mit einem userfreundlichen und rechtssicheren Verfahren. Alles für Nichts? All die gut durchdachten Konzepte um den Verteiler aufzubauen, die ansprechenden Mailings mit punktgenauen Inhalten und tollen Bildwelten … alles für die Katz? Nicht ganz. Eine Abmeldequote von etwa 1% ist …

Vorsicht bei zu detaillierten Einwilligungserklärungen

Zwei aktuelle Urteile geben erneut Anlass, darauf hinzuweisen, dass Einwilligungserklärungen sorgfältig formuliert sein müssen. Gericht werden vorformulierte Erklärungen stets in der denkbar schlechtesten Variante auslegen. Zielkonflikt bei der Formulierung Bei der Formulierung von Opt-in-Erklärungen besteht ein Zielkonflikt: Einerseits sind Einwilligungen nur wirksam, wenn sie alle wesentlichen Informationen enthalten. Andererseits beschränkt jede Konkretisierung die zukünftige Werbung. …

Kein Übergang von Unterlassungsverpflichtungen bei Asset-Deal

Bei einem so genannten Asset-Deal, bei dem also nur einzelne Vermögenswerte eines Unternehmens veräußert werden, geht ein etwaiges Vertragsstrafeversprechen des übernommenen Unternehmens nicht auf den Erwerber über. Das erwerbende Unternehmen muss sich also an alte Unterlassungserklärungen nicht halten. Kauf von IT und Website Dem Urteil des Landgericht Köln vom 26.9.2022 (Az. 14 O 225/21) ging …

Kein DSGVO-Schadensersatz wegen einer einzigen Werbe-E-Mail

Bekanntlich löst der Versand von werbenden E-Mails ohne eine vorherige Einwilligung einen Unterlassungsanspruch des Empfängers aus. Auch etwaige Anwaltskosten für eine Abmahnung sind normalerweise zu ersetzen. Die DSGVO wirft aber die Frage auf, ob darüber hinaus auch ein weitergehender Schadensersatzanspruch besteht. Immer öfter machen Abmahner auch einen Anspruch aus Art. 82 DSGVO geltend; bisher zu …

Mythos Kopplungsverbot: Warum Webinaranmeldungen und Whitepaper-Downloads auch von einer Werbeeinwilligung abhängig gemacht werden können

Hartnäckig hält sich die Behauptung, ein Kopplungsverbot in der DSGVO verbiete es, Nutzer:innen an sich kostenfreie Leistungen nur gegen Erteilung einer Werbeeinwilligung verfügbar zu machen. Das ist falsch und beruht auf einem falschen Verständnis der von Art. 7 Abs. 4 DSGVO. Bei geeigneter Ausgestaltung ist dies durchaus zulässig.

Panne beim E-Mail-Marketing: Muss die Datenschutzbehörde informiert werden?

Die DSGVO hat nicht nur Auswirkungen auf die Datenerhebung bei der Newsletter-Anmeldung, das Tracking von Abonnenten oder die Dienstleisterauswahl. Die Datenschutzgrundverordnung birgt noch weitere – teils unbeachtete – Risiken. Art. 33 DSGVO sieht vor, dass eine „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ binnen 72 Stunden der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden ist. Schon die fehlende oder verspätete …

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