Schlagwort: Rechtslage

LG Paderborn: Hinweise auf die Möglichkeit zum Widerspruch gegen einwilligungsfreie E-Mail-Werbung dürfen nicht in der Datenschutzinformation versteckt sein

Als Ausnahme vom Grundsatz der Einwilligung kann Werbung per E-Mail auch einwilligungsfrei versendet werden, wenn alle in § 7 Abs. 3 UWG genannten Kriterien erfüllt sind. Zu diesen Kriterien zählt gemäß Nr. 4 der Vorschrift auch, dass der Inhaber der E-Mail-Adresse im Zeitpunkt der Erhebung auf die werbliche Nutzung seiner E-Mail-Adresse nach Vertragsschluss und ein …

Werbende Ansprache auch im Vertragsverhältnis problematisch

Ein neues Urteil aus Nürnberg zeigt, dass auch eine laufende Vertragsbeziehung grundsätzlich nicht von der Einwilligungspflicht für Telefon und E-Mail entbindet, wenn die Nachrichten werbend sind. Dies gilt auch bei einer jahrlangen Zusammenarbeit im B2B-Bereich. Personalvermittler übertreibt die Werbung Die Beklagte vermittelt IT- und Engineering-Experten für verschiedene Projekte. Ein großes internationales Medizintechnikunternehmen hatte wegen einer …

Bloße Einbindung von URLs auf eigene Webseiten oder Social Media Profile in E-Mails ist keine unzulässige Werbung

Sofern E-Mail-Marketing unter Verstoß gegen das UWG erfolgt, stehen Wettbewerbern des werbenden Unternehmens sowie qualifizierten Einrichtungen, Kammern und Verbänden wettbewerbsrechtliche Abwehransprüche auf Beseitigung und Unterlassung zu, unabhängig davon, ob sie selbst Adressaten der unzulässigen E-Mail-Werbung sind. Sind natürliche Personen oder Unternehmen, die nicht Wettbewerber des werbenden Unternehmens sind, Adressat unzulässiger E-Mail-Werbung, scheiden wettbewerbsrechtliche Ansprüche der …

Kein Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten bei Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs gegen E-Mail-Spam durch einen „Rechtskundigen“

Neben bekannten Rechtsfragen zur Einordnung von Kundenzufriedenheitsumfragen als Werbung im Rechtssinne und zu den Voraussetzungen von § 7 Abs. 3 UWG hat das AG Neumarkt in einer nicht mehr ganz so jungen Entscheidung klargestellt, in welchen Fällen ein anwaltlich vertretener Unterlassungsgläubiger keinen Anspruch auf Ersatz vorgerichtlich entstandener Rechtsanwaltskosten geltend machen kann.

Hat Ihnen der Beitrag gefallen? Dann teilen Sie ihn doch mit anderen: