Schlagwort: DSGVO

HessBfDI zur fehlenden Freiwilligkeit bei Kopplung von Online-Ticketkauf und Werbeeinwilligung

Das in Art. 7 Abs. 4 DSGVO geregelte Kopplungsverbot verursacht in der Praxis weiterhin zum Teil erhebliche Unsicherheiten. Im 52. Tätigkeitsbericht des Hessischen Landesdatenschutzbeauftragten wird auf den Seiten 146f. ein Fall beschrieben, bei dem ein Unternehmen von Kunden, die online Tickets für Veranstaltungen kaufen wollten, eine Einwilligung zur Nutzung ihrer Daten, u.a. der E-Mail-Adresse, für …

EuGH: Kein Schmerzensgeld für Spamming

Für die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO reicht es alleine nicht aus, dass eine Verletzungshandlung im Sinne der DSGVO begangen wurde. Vielmehr muss der Geschädigte auch darlegen, dass er einen tatsächlichen materiellen oder immateriellen Schaden erlitten hat. Dies hat der EuGH in einem Urteil vom 11. April 2024 (Az. C-741/21) festgestellt. …

Gewinnspielteilnahme gegen Werbeeinwilligung – Ein alter Hut, den jetzt auch die Behörden akzeptieren

Die finnische Datenschutzbehörde hat festgestellt, dass die von einem Gewinnspielanbieter verlangte Einwilligung in das Direktmarketing im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel freiwillig erteilt wurde und auch die sonstigen Voraussetzungen an die Wirksamkeit einer Einwilligung nach DSGVO erfüllt. Eine Kopplung von Gewinnspielteilnahme und Einwilligungserteilung sei nicht zu beanstanden.

abmeldung klein 1024x759 - E-Mail-Recht: Was gibt es bei der Abmeldung zu beachten?

E-Mail-Recht: Was gibt es bei der Abmeldung zu beachten?

Zugegeben, die Abmeldung eines Empfängers ist ein nicht sehr glorreicher Moment im E-Mail-Marketing. Punkten Sie mit einem userfreundlichen und rechtssicheren Verfahren. Alles für Nichts? All die gut durchdachten Konzepte um den Verteiler aufzubauen, die ansprechenden Mailings mit punktgenauen Inhalten und tollen Bildwelten … alles für die Katz? Nicht ganz. Eine Abmeldequote von etwa 1% ist …

Vorsicht bei zu detaillierten Einwilligungserklärungen

Zwei aktuelle Urteile geben erneut Anlass, darauf hinzuweisen, dass Einwilligungserklärungen sorgfältig formuliert sein müssen. Gericht werden vorformulierte Erklärungen stets in der denkbar schlechtesten Variante auslegen. Zielkonflikt bei der Formulierung Bei der Formulierung von Opt-in-Erklärungen besteht ein Zielkonflikt: Einerseits sind Einwilligungen nur wirksam, wenn sie alle wesentlichen Informationen enthalten. Andererseits beschränkt jede Konkretisierung die zukünftige Werbung. …

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