Schlagwort: Bestandskundenwerbung

Bußgeld für Werbung in Preisinformations-E-Mail

Im Dezember 2021 hat das britische Information Commissioner’s Office (ICO), das britische Telemedienunternehmen Virgin Media zu einem Bußgeld von 50.000 Pfund verdonnert. Grund der Strafe war der Versand von Werbung in einer informatorischen E-Mail ohne Einwilligung der Kunden. Dieser Fall gibt Anlass einen Blick darauf zu werfen, wie ein vergleichbarer Fall in Deutschland beurteilt würde.

Bestandskunden-Werbung nach Widerruf

Bekanntlich besteht bei Einhaltung strenger Anforderungen die Möglichkeit, E-Mail-Marketing gegenüber eigenen Kunden zu betreiben, ohne dass eine entsprechende Einwilligung vorliegt. Die Ausnahme knüpft unter anderem an die Eigenschaft des Empfängers als Kunde an. Auf sie kann sich ein Unternehmen nicht berufen, wenn der Kunde dem Empfang von Werbenachrichten widersprochen hat. Dies wirft die Frage auf, …

Keine Bestandskundenwerbung an Interessenten

Die strengen Anforderungen an eine zulässige Bestandskundenwerbung gemäß § 7 Abs. 3 UWG werden in der Praxis immer wieder übersehen. So verlangt die Norm, dass der Empfänger einer Werbe-E-Mail ohne vorherige ausdrückliche Werbung auch tatsächlich Kunde des werbenden Unternehmens sein muss. Es reicht nicht aus, dass der „Kunde“ zwar Informationen über das Angebot des Werbenden …

Vorsicht bei der Verbindung von Werbe-Opt-in mit Eröffnung des Kundenkontos

Ein beliebter Versuch, für mehr Werbeeinwilligungen zu sorgen, ist die Verbindung der Opt-in-Erteilung mit der Eröffnung des Kundenkontos. Hierbei ist aber Vorsicht geboten, wie ein frisches Urteil aus München zeigt. Worum ging es? Klägerin in dem Rechtsstreit war die Wettbewerbszentrale. Diese richtete sich mit dem Vorwurf unzulässiger E-Mail Werbung gegen die Beklagte, die einen Onlinehandel …

OLG München: Zulässigkeit der Bestandskundenwerbung

Eine aktuelle Entscheidung des OLG München (Urteil v. 15.02.2018, Az. 29 U 2799/17) ist erfreulich für alle Plattformbetreiber, die im E-Mail-Marketing auf die Bestandskundenwerbung setzen. Eine solche E-Mail-Werbung ist ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung unter strengen Voraussetzungen möglich. In München wurde nun ein Beitrag zur klaren Bestimmung dieser Voraussetzungen geleistet.

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