Die Zahl der Urteile, die Schadensersatz für werbende E-Mails zusprechen, für die eine Einwilligung nicht nachgewiesen werden kann, nimmt zu. Ein aktuelles Urteil eines Amtsgerichts, das der Abmahnanwalt Frank Richter in eigener Sache erstritten hat, zeigt, wie einfach es sein kann, zusätzliche Einnahmen zu generieren.
Schlagwort: Schadenersatz
Kein DSGVO-Schadensersatz wegen einer einzigen Werbe-E-Mail
Bekanntlich löst der Versand von werbenden E-Mails ohne eine vorherige Einwilligung einen Unterlassungsanspruch des Empfängers aus. Auch etwaige Anwaltskosten für eine Abmahnung sind normalerweise zu ersetzen. Die DSGVO wirft aber die Frage auf, ob darüber hinaus auch ein weitergehender Schadensersatzanspruch besteht. Immer öfter machen Abmahner auch einen Anspruch aus Art. 82 DSGVO geltend; bisher zu …
Schmerzensgeld bei unerlaubter E-Mail-Werbung
Einen Anspruch auf immateriellen Schadenersatz wegen unerlaubter E-Mail-Werbung als DSGVO-Verstoß können deutsche Gerichte nicht einfach ablehnen, weil die E-Mail eine Bagatelle sei. Hierzu müsse der Europäische Gerichtshof (EuGH) angerufen werden. So entschied kürzlich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG).
Schadenersatz nach Nachricht an falschen Empfänger
Die gesetzlichen Regelungen zum Spamming unterscheiden nicht zwischen gewollter unerlaubter E-Mail-Werbung und dem fehlerhaften Versand an einen falschen Empfänger. Das LG Darmstadt hatte zu einer ähnlichen Konstellation im Mai einen Schadenersatzanspruch wegen eines DSGVO-Verstoßes bejaht (Urteil vom 26.5.2020, Az.. 13 O 244/19). Es ging es um Nachrichten über das Netzwerk Xing im Rahmen eines Bewerbungsprozesses. …
Beschränkter Auskunftsanspruch bei unverlangter E-Mail-Werbung
Versendet ein Unternehmen unzulässige E-Mail-Werbung, können Mitbewerber neben dem Unterlassungsanspruch auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Um den Umfang eines solchen Schadenersatzanspruches zu ermitteln, steht dem Mitbewerber ein Auskunftsanspruch zu. Das OLG Dresden setzte sich mit dem Gegenstand des Auskunftsanspruches auseinander und grenzte diesen von der unzulässigen Ausforschung ab.