Die gesetzlichen Regelungen zum Spamming unterscheiden nicht zwischen gewollter unerlaubter E-Mail-Werbung und dem fehlerhaften Versand an einen falschen Empfänger. Das LG Darmstadt hatte zu einer ähnlichen Konstellation im Mai einen Schadenersatzanspruch wegen eines DSGVO-Verstoßes bejaht (Urteil vom 26.5.2020, Az.. 13 O 244/19). Es ging es um Nachrichten über das Netzwerk Xing im Rahmen eines Bewerbungsprozesses. …
Schlagwort: Schadenersatz
Beschränkter Auskunftsanspruch bei unverlangter E-Mail-Werbung
Versendet ein Unternehmen unzulässige E-Mail-Werbung, können Mitbewerber neben dem Unterlassungsanspruch auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Um den Umfang eines solchen Schadenersatzanspruches zu ermitteln, steht dem Mitbewerber ein Auskunftsanspruch zu. Das OLG Dresden setzte sich mit dem Gegenstand des Auskunftsanspruches auseinander und grenzte diesen von der unzulässigen Ausforschung ab.