Das österreichische Bundesverwaltungsgericht hat ein Bußgeld gegen die Geschäftsführer eines Hausverwaltungsunternehmens bestätigt, die nicht verhindert hatten, dass ein Neukunde des Unternehmens Werbung per E-Mail ohne Einwilligung versendet hatten. Weil sich die Geschäftsführer nicht von der Rechtmäßigkeit des E-Mail-Versandes überzeugt hatten, verhängte die zuständige Behörde ein Bußgeld von 500,- Euro. Das hielt das Gericht für angemessen.
Schlagwort: Einwilligung
HessBfDI zur fehlenden Freiwilligkeit bei Kopplung von Online-Ticketkauf und Werbeeinwilligung
Das in Art. 7 Abs. 4 DSGVO geregelte Kopplungsverbot verursacht in der Praxis weiterhin zum Teil erhebliche Unsicherheiten. Im 52. Tätigkeitsbericht des Hessischen Landesdatenschutzbeauftragten wird auf den Seiten 146f. ein Fall beschrieben, bei dem ein Unternehmen von Kunden, die online Tickets für Veranstaltungen kaufen wollten, eine Einwilligung zur Nutzung ihrer Daten, u.a. der E-Mail-Adresse, für …
EuGH: Kein Schmerzensgeld für Spamming
Für die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO reicht es alleine nicht aus, dass eine Verletzungshandlung im Sinne der DSGVO begangen wurde. Vielmehr muss der Geschädigte auch darlegen, dass er einen tatsächlichen materiellen oder immateriellen Schaden erlitten hat. Dies hat der EuGH in einem Urteil vom 11. April 2024 (Az. C-741/21) festgestellt. …
Vorsicht bei der Leadgenerierung – 310.000,- Euro DSGVO-Bußgeld
Immer häufiger verhängen die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden Bußgelder wegen Datenschutzverstößen im Online-Marketing. Aktuell traf es ein französisches Unternehmen wegen der unzulässigen Verwendung von Daten für Marketingzwecke. 310.000,- Euro soll Foriou zahlen, weil es auf von Data Brokern unzulässig erhobene Leads setzte.
Werbende Ansprache auch im Vertragsverhältnis problematisch
Ein neues Urteil aus Nürnberg zeigt, dass auch eine laufende Vertragsbeziehung grundsätzlich nicht von der Einwilligungspflicht für Telefon und E-Mail entbindet, wenn die Nachrichten werbend sind. Dies gilt auch bei einer jahrlangen Zusammenarbeit im B2B-Bereich. Personalvermittler übertreibt die Werbung Die Beklagte vermittelt IT- und Engineering-Experten für verschiedene Projekte. Ein großes internationales Medizintechnikunternehmen hatte wegen einer …
Rechtliche Stolperfallen bei CRM-Systemen
Fast jedes Unternehmen nutzt ein Customer Relationship Management System. Art, Umfang, Größe und Kosten unterscheiden sich sehr. Von E-Mail-Marketing auf Basis on Excel-Tabellen zu riesigen Salesforce-Anwendungen ist alles dabei. Die rechtlichen Fragestellungen sind dabei ähnlich und haben viel mit Datenschutz zu tun.
Gewinnspielteilnahme gegen Werbeeinwilligung – Ein alter Hut, den jetzt auch die Behörden akzeptieren
Die finnische Datenschutzbehörde hat festgestellt, dass die von einem Gewinnspielanbieter verlangte Einwilligung in das Direktmarketing im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel freiwillig erteilt wurde und auch die sonstigen Voraussetzungen an die Wirksamkeit einer Einwilligung nach DSGVO erfüllt. Eine Kopplung von Gewinnspielteilnahme und Einwilligungserteilung sei nicht zu beanstanden.
B2B-Werbeanruf für Branchenbucheintrag trotz Widerspruch auf Webseite zulässig
Auch für Marketingmaßnahmen per Telefon gilt der Grundsatz, dass hierfür die vorherige Einwilligung des Angerufenen erforderlich ist. Im B2B-Bereich besteht hiervon eine eng gefasste Ausnahme, deren Voraussetzungen jüngst durch das LG Kleve ungewöhnlich weit ausgelegt wurden.
Selektion für Newsletter ruft die Datenschutzbehörden auf den Plan
Modernes Newsletter-Marketing versucht, die Kunden zielgenau anzusprechen. Geschieht die Selektion der Empfänger für einen konkreten Newsletterinhalt dabei ohne Einwilligung der Betroffenen, kann das einen DSGVO-Verstoß darstellen. Aktuelle Beispiele zeigen, dass sich die Datenschutzaufsichtsbehörden sehr für das Thema interessieren. Wichtig ist, das Thema vorab zu erkennen und zu prüfen, ob und wenn ja wie eine Einwilligung …
Gericht: Werbewidersprüche müssen auf allen Kanälen berücksichtigt werden
Werbung per E-Mail ist nur zulässig, wenn eine Einwilligung des Empfängers vorliegt oder die (strengen) Voraussetzungen für die Bestandskundenwerbung nach § 7 Abs. 3 UWG vorliegen. In beiden Fällen hat der Abonnent die Möglichkeit, der weiteren Verwendung seiner E-Mail-Adresse zu Werbezwecken zu widersprechen. Das Amtsgericht München hat nun entschieden, dass der Empfänger dafür nicht auf …