Immer häufiger verhängen die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden Bußgelder wegen Datenschutzverstößen im Online-Marketing. Aktuell traf es ein französisches Unternehmen wegen der unzulässigen Verwendung von Daten für Marketingzwecke. 310.000,- Euro soll Foriou zahlen, weil es auf von Data Brokern unzulässig erhobene Leads setzte.
Kategorie: Rechtslage
Kopplung von Online-Shop-Mitgliedschaft und Newsletter-Abonnement rechtlich zulässig
Das Landgericht München I hat in einem kürzlich verkündeten Urteil (Endurt. v. 19.01.24 – 37 O 4402/23) klargestellt, dass das sog. Kopplungsverbots des Art. 7 Abs. 4 DSGVO nicht absolut gilt und durchaus Fälle möglich sind, in denen die Eingehung eines Vertrages von der Abgabe einer Einwilligung in die Nutzung der E-Mail-Adresse zu Werbezwecken möglich …
Werbende Ansprache auch im Vertragsverhältnis problematisch
Ein neues Urteil aus Nürnberg zeigt, dass auch eine laufende Vertragsbeziehung grundsätzlich nicht von der Einwilligungspflicht für Telefon und E-Mail entbindet, wenn die Nachrichten werbend sind. Dies gilt auch bei einer jahrlangen Zusammenarbeit im B2B-Bereich. Personalvermittler übertreibt die Werbung Die Beklagte vermittelt IT- und Engineering-Experten für verschiedene Projekte. Ein großes internationales Medizintechnikunternehmen hatte wegen einer …
Aktuelle Urteile im E-Mail-Marketing
sämtliche neue Urteile aus Deutschland zum E-Mail-Marketing zusammengestellt von Dr. Martin Schirmbacher und Sebastian Schulz von HÄRTING Rechtsanwälte aus Berlin.
Bloße Einbindung von URLs auf eigene Webseiten oder Social Media Profile in E-Mails ist keine unzulässige Werbung
Sofern E-Mail-Marketing unter Verstoß gegen das UWG erfolgt, stehen Wettbewerbern des werbenden Unternehmens sowie qualifizierten Einrichtungen, Kammern und Verbänden wettbewerbsrechtliche Abwehransprüche auf Beseitigung und Unterlassung zu, unabhängig davon, ob sie selbst Adressaten der unzulässigen E-Mail-Werbung sind. Sind natürliche Personen oder Unternehmen, die nicht Wettbewerber des werbenden Unternehmens sind, Adressat unzulässiger E-Mail-Werbung, scheiden wettbewerbsrechtliche Ansprüche der …
Rechtliche Stolperfallen bei CRM-Systemen
Fast jedes Unternehmen nutzt ein Customer Relationship Management System. Art, Umfang, Größe und Kosten unterscheiden sich sehr. Von E-Mail-Marketing auf Basis on Excel-Tabellen zu riesigen Salesforce-Anwendungen ist alles dabei. Die rechtlichen Fragestellungen sind dabei ähnlich und haben viel mit Datenschutz zu tun.
Auch Werbung über Internetportale ist grundsätzlich einwilligungspflichtig
Die werbliche Ansprache per privater Nachricht auf Social-Media-Plattformen wie z. B. LinkedIn oder Xing ist heute täglich zu beobachten. Dass auch solche Nachrichten als elektronische Post im Sinne des UWG einzuordnen sind, hatte das OLG Nürnberg bereits im Jahr 2019 klargestellt (Urt. v. 15.01.2019 – 3 U 724/18, Rn. 59), mit der weitreichenden Folge, dass …
Öffentlich verfügbare E-Mail-Adressen sind nicht vogelfrei
Nach einer Entscheidung des österreichischen Bundesverwaltungsgerichts (Entscheidung vom 24.7.2023, Az. W137 2255219-1/2E) dürfen öffentlich verfügbar gemachte geschäftliche E-Mail-Adressen allenfalls zur Kontaktaufnahme mit dem Inhaber der E-Mai-Adresse, nicht aber zu anderen Zwecken verwendet werden. Geschieht das, wenn auch versehentlich, liegt darin ein Datenschutzverstoß.
Gericht: Werbefreie Double-Opt-in-Mail ist … keine Werbung
Werbung per E-Mail bedarf bekanntlich der Einwilligung. Ein Unternehmer hatte von einem Fleischerbetrieb eine E-Mail erhalten, wonach er für das Abonnement eines Newsletters einen Bestätigungs-Link anklicken sollte. Dies tat er jedoch nicht, sondern verklagte den Versender – und verlor in zwei Instanzen.
Gewinnspielteilnahme gegen Werbeeinwilligung – Ein alter Hut, den jetzt auch die Behörden akzeptieren
Die finnische Datenschutzbehörde hat festgestellt, dass die von einem Gewinnspielanbieter verlangte Einwilligung in das Direktmarketing im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel freiwillig erteilt wurde und auch die sonstigen Voraussetzungen an die Wirksamkeit einer Einwilligung nach DSGVO erfüllt. Eine Kopplung von Gewinnspielteilnahme und Einwilligungserteilung sei nicht zu beanstanden.