Kategorie: Rechtslage

Auch Geschäftsführer können für unerbetene Werbung haften

Das österreichische Bundesverwaltungsgericht hat ein Bußgeld gegen die Geschäftsführer eines Hausverwaltungsunternehmens bestätigt, die nicht verhindert hatten, dass ein Neukunde des Unternehmens Werbung per E-Mail ohne Einwilligung versendet hatten. Weil sich die Geschäftsführer nicht von der Rechtmäßigkeit des E-Mail-Versandes überzeugt hatten, verhängte die zuständige Behörde ein Bußgeld von 500,- Euro. Das hielt das Gericht für angemessen.

HessBfDI zur fehlenden Freiwilligkeit bei Kopplung von Online-Ticketkauf und Werbeeinwilligung

Das in Art. 7 Abs. 4 DSGVO geregelte Kopplungsverbot verursacht in der Praxis weiterhin zum Teil erhebliche Unsicherheiten. Im 52. Tätigkeitsbericht des Hessischen Landesdatenschutzbeauftragten wird auf den Seiten 146f. ein Fall beschrieben, bei dem ein Unternehmen von Kunden, die online Tickets für Veranstaltungen kaufen wollten, eine Einwilligung zur Nutzung ihrer Daten, u.a. der E-Mail-Adresse, für …

EuGH: Kein Schmerzensgeld für Spamming

Für die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO reicht es alleine nicht aus, dass eine Verletzungshandlung im Sinne der DSGVO begangen wurde. Vielmehr muss der Geschädigte auch darlegen, dass er einen tatsächlichen materiellen oder immateriellen Schaden erlitten hat. Dies hat der EuGH in einem Urteil vom 11. April 2024 (Az. C-741/21) festgestellt. …

LG Paderborn: Hinweise auf die Möglichkeit zum Widerspruch gegen einwilligungsfreie E-Mail-Werbung dürfen nicht in der Datenschutzinformation versteckt sein

Als Ausnahme vom Grundsatz der Einwilligung kann Werbung per E-Mail auch einwilligungsfrei versendet werden, wenn alle in § 7 Abs. 3 UWG genannten Kriterien erfüllt sind. Zu diesen Kriterien zählt gemäß Nr. 4 der Vorschrift auch, dass der Inhaber der E-Mail-Adresse im Zeitpunkt der Erhebung auf die werbliche Nutzung seiner E-Mail-Adresse nach Vertragsschluss und ein …

Werbende Ansprache auch im Vertragsverhältnis problematisch

Ein neues Urteil aus Nürnberg zeigt, dass auch eine laufende Vertragsbeziehung grundsätzlich nicht von der Einwilligungspflicht für Telefon und E-Mail entbindet, wenn die Nachrichten werbend sind. Dies gilt auch bei einer jahrlangen Zusammenarbeit im B2B-Bereich. Personalvermittler übertreibt die Werbung Die Beklagte vermittelt IT- und Engineering-Experten für verschiedene Projekte. Ein großes internationales Medizintechnikunternehmen hatte wegen einer …

Bloße Einbindung von URLs auf eigene Webseiten oder Social Media Profile in E-Mails ist keine unzulässige Werbung

Sofern E-Mail-Marketing unter Verstoß gegen das UWG erfolgt, stehen Wettbewerbern des werbenden Unternehmens sowie qualifizierten Einrichtungen, Kammern und Verbänden wettbewerbsrechtliche Abwehransprüche auf Beseitigung und Unterlassung zu, unabhängig davon, ob sie selbst Adressaten der unzulässigen E-Mail-Werbung sind. Sind natürliche Personen oder Unternehmen, die nicht Wettbewerber des werbenden Unternehmens sind, Adressat unzulässiger E-Mail-Werbung, scheiden wettbewerbsrechtliche Ansprüche der …

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