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Unerlaubtes E-Mail-Marketing unter Einsatz von Tracking-Pixel

Das LG Wiesbaden hatte sich in einem aktuellen Beschluss zur Streitwertfestsetzung mit den Auswirkungen von „Späh-Elementen“ in unerlaubter E-Mail-Werbung auseinander zu setzen. Nach dem Beschluss wirken sich derartige Elemente wie ein Google-Pixel streitwerterhöhend aus. Bei Versand von Werbe-E-Mails unter Einbeziehung von Tracking-Technologien ist daher in doppelter Hinsicht Vorsicht geboten.

Einwilligungen für personalisiertes E-Mail-Marketing

Längst geht es beim E-Mail-Marketing nicht mehr nur um den Versand von werblichen Inhalten an einen Verteiler von Empfängern, die sich für den Newsletter angemeldet haben. Vielmehr sollen die Inhalte an die spezifischen Bedürfnisse eines jeden Empfängers ausgerichtet sein. Neben den wettbewerbs- und datenschutzrechtlichen Anforderungen kommt nun mit der Entscheidung des EuGH zu „Planet49“ und …

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