Immer häufiger verhängen die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden Bußgelder wegen Datenschutzverstößen im Online-Marketing. Aktuell traf es ein französisches Unternehmen wegen der unzulässigen Verwendung von Daten für Marketingzwecke. 310.000,- Euro soll Foriou zahlen, weil es auf von Data Brokern unzulässig erhobene Leads setzte.
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Gewinnspielteilnahme gegen Werbeeinwilligung – Ein alter Hut, den jetzt auch die Behörden akzeptieren
Die finnische Datenschutzbehörde hat festgestellt, dass die von einem Gewinnspielanbieter verlangte Einwilligung in das Direktmarketing im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel freiwillig erteilt wurde und auch die sonstigen Voraussetzungen an die Wirksamkeit einer Einwilligung nach DSGVO erfüllt. Eine Kopplung von Gewinnspielteilnahme und Einwilligungserteilung sei nicht zu beanstanden.