Das OLG Frankfurt bestätigte kürzlich, dass auch Nachfragehandlungen als Werbung per E-Mail eingestuft werden können. Hierzu zählen auch Kooperationsanfragen von einem Blogbetreiber zum Zwecke des Austauschs von Beiträgen und Links. In den Erhalt derartiger Werbungen kann der angefragte Seitenbetreiber jedoch durch Äußerungen auf seiner Webseite eingewilligt haben.
Schlagwort: Urteil
Neue Urteile: Gibt es ein Ablaufdatum für Einwilligungen?
Immer wieder werden Gerichtsentscheidungen veröffentlicht, nach denen eine Einwilligung in die Werbung per E-Mail nach einer gewissen Zeit erlöschen soll. Aktuell ist über zwei Urteile zu berichten: mit unterschiedlichem Ergebnis.