Abmahnungen wegen unaufgeforderter Werbung per E-Mail sind an der Tagesordnung. Wer keine Klage riskieren möchte, gibt eine Unterlassungserklärung ab. Mit dieser Erklärung verpflichtet sich der Werbende, eine Vertragsstrafe für den Fall zu zahlen, dass in Zukunft dennoch werbende E-Mails ohne Einwilligung versendet werden. Darüber kommt dann ein Vertrag mit dem Abmahnenden zustande. Ein aktueller Fall, …
Schlagwort: Vertragsstrafe
Unerlaubte E-Mail-Werbung: Abmahnung und dann?
Wer berechtigt wegen unerlaubter E-Mail-Werbung abgemahnt wird, muss eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Damit die vereinbarte Vertragsstrafe nicht fällig wird, muss ein erneuter Versand an den betreffenden Empfänger ausgeschlossen werden. Um die Folgen einer dennoch – versehentlich – versandten Werbe-E-Mail zu mindern, lohnt sich ein Blick auf die konkrete Formulierung der Unterlassungserklärung. Denkbar ist sogar, die …