Es war nur eine Frage der Zeit, bis es auch zu dieser absurden Frage ein Urteil geben würde. Nun ist es da. Immerhin mit dem richtigen Ergebnis: Wer in seiner E-Mail-Signatur sein Unternehmenslogo verwendet und mit der eigenen Website verlinkt, macht die E-Mail damit noch nicht zur einwilligungsbedürftigen Werbung (AG Frankfurt a.M. vom 2.10.2017, Az. …
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Mobile kommt – aber langsam
Mobile Advertising wächst um knapp 40 Prozent. 20 bis 25 Millionen Euro werden jährlich für Mobile Marketing Kampagnen ausgegeben.