Neben bekannten Rechtsfragen zur Einordnung von Kundenzufriedenheitsumfragen als Werbung im Rechtssinne und zu den Voraussetzungen von § 7 Abs. 3 UWG hat das AG Neumarkt in einer nicht mehr ganz so jungen Entscheidung klargestellt, in welchen Fällen ein anwaltlich vertretener Unterlassungsgläubiger keinen Anspruch auf Ersatz vorgerichtlich entstandener Rechtsanwaltskosten geltend machen kann.
Schlagwort: Abmahnkosten
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