Das Jahr beginnt mit einem Paukenschlag für die Adresshandelsbranche. In einem einigermaßen unübersichtlichen Verfahren hat das OLG Frankfurt entschieden, dass ein Vertrag über die Bereitstellung von E-Mail-Adressen zu Werbezwecken nichtig ist, wenn die Parteien wissen, dass die eingeholten Einwilligungserklärungen unwirksam sind und eine Datenweitergabe nicht rechtfertigen (OLG Frankfurt vom 24.1.2018, Az. 13 U 165/16). Ein …
Schlagwort: Adresshandel
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