Versendet ein Unternehmen unzulässige E-Mail-Werbung, können Mitbewerber neben dem Unterlassungsanspruch auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Um den Umfang eines solchen Schadenersatzanspruches zu ermitteln, steht dem Mitbewerber ein Auskunftsanspruch zu. Das OLG Dresden setzte sich mit dem Gegenstand des Auskunftsanspruches auseinander und grenzte diesen von der unzulässigen Ausforschung ab.
Schlagwort: Auskunftsanspruch
Hat Ihnen der Beitrag gefallen? Dann teilen Sie ihn doch mit anderen:
- Laura Krone bei Schadenersatz nach Nachricht an falschen Empfänger
- Laura Krone bei Bußgeld für Werbung in Preisinformations-E-Mail
- Laura Krone bei Trendumfrage Marketing Automation
- Laura Krone bei Wie ein Rechtsanwalt den ganzen Verteiler gefährden kann
- Lars bei Kooperationsanfrage per E-Mail kann Werbung sein
Abmahnung
Bestandskundenwerbung
Datenschutz
Dialogmarketing
Double-Opt-In
DSGVO
E-Mail
E-Mail-Marketing
E-Mail-Werbung
E-Mail Design
Einwilligung
eMailings
Erfolgsmessung
Facebook
Handel
Kampagnen
KI
Kundenbindung
Mobile
Neukundengewinnung
Newsletter
Nutzung
Online-Marketing
Opt-In
Personalisierung
Praxistipps E-Mail Marketing
Recht
Rechtslage
Response
Schadenersatz
Social Media
Spam
Suchmaschinen
Tourismus
Tracking
Unterlassungserklärung
Urteil
Versandhandel
Versandplanung
Web 2.0
Weihnachtsgrüße per E-Mail
Weihnachtskampagnen
Weihnachtsmails
Werbung
Widerspruch