Schlagwort: Auskunftsanspruch

Beschränkter Auskunftsanspruch bei unverlangter E-Mail-Werbung

Versendet ein Unternehmen unzulässige E-Mail-Werbung, können Mitbewerber neben dem Unterlassungsanspruch auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Um den Umfang eines solchen Schadenersatzanspruches zu ermitteln, steht dem Mitbewerber ein Auskunftsanspruch zu. Das OLG Dresden setzte sich mit dem Gegenstand des Auskunftsanspruches auseinander und grenzte diesen von der unzulässigen Ausforschung ab.

Hat Ihnen der Beitrag gefallen? Dann teilen Sie ihn doch mit anderen: