Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt Deutschland die Anforderungen der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act, EAA) in nationales Recht um. Damit müssen bis zum Inkrafttreten am 28. Juni 2025 bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sein. Ergänzt wird das BFSG durch die „Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ (BFSGV), die die Ausgestaltung des BFSG weiter konkretisiert. Für Unternehmen bedeutet …
Schlagwort: BFSG
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