Der Bundesgerichtshof hatte zu darüber entscheiden, ob es zulässig ist, in der Inbox von Freemailer-Kunden Werbeanzeigen einzublenden, die (nur) auf den ersten Blick so aussehen, als seien es E-Mails, letztlich aber klar als Werbung zu erkennen sind. Eine Einwilligung in diese Werbung liegt natürlich nicht vor, es handelt sich ja auch nicht um eingehende Werbe-E-Mails, …
Schlagwort: BGH
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