Der Bundesgerichtshof hat mal wieder entschieden, dass Einwilligungserklärungen transparent und hinreichend konkret gefasst sein müssen. Eine allgemeine Einwilligung, die auf Sponsoren verweist, sei unzureichend, wenn nicht erkennbar ist, für welche Produkte und Dienstleistungen die Sponsoren werben. Unwirksam sei insbesondere, wenn dadurch letztlich eine allgemeine Einwilligung erteilt wird, ohne dass der Betroffene das wirklich merkt. (BGHvom …
Schlagwort: Co-Sponsoring
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