Viele Unternehmen beauftragen spezialisierte Dienstleister mit der Abwicklung ihrer E-Mail-Marketing-Kampagnen. Das OLG Hamburg hat kürzlich in einem Beschluss festgehalten, dass die Werbenden nicht nur für Handlungen dieser Dienstleister einstehen müssen, sondern auch dann haften, wenn sich der Dienstleister eines Subunternehmers bedient und dieser Fehler macht.
Schlagwort: Dienstleister
Hat Ihnen der Beitrag gefallen? Dann teilen Sie ihn doch mit anderen:
- Mike zu Branding in der Inbox: Was geht, was nicht?
- Yvonne Perdelwitz zu Neues CRM gekauft und enttäuscht?
- NFL zu Neues CRM gekauft und enttäuscht?
- Yvonne Perdelwitz zu So geht eine rechtskonforme Newsletteranmeldung
- Stefan Schenk zu Und wieder: Vorsicht bei Preisangaben im Newsletter
Abmahnung
Bestandskundenwerbung
CRM
Datenschutz
Dialogmarketing
Double-Opt-In
DSGVO
E-Mail
E-Mail-Marketing
E-Mail-Werbung
E-Mail Design
Einwilligung
eMailings
Erfolgsmessung
Facebook
Handel
hubspot
KI
Kundenbindung
Mobile
Neukundengewinnung
Newsletter
Nutzung
Online-Marketing
Online-Werbung
Personalisierung
Praxistipps E-Mail Marketing
Recht
Rechtslage
Response
Schadenersatz
Social Media
Spam
Suchmaschinen
Tourismus
Tracking
Unterlassungserklärung
Urteil
Versandhandel
Web 2.0
Weihnachtsgrüße per E-Mail
Weihnachtskampagnen
Weihnachtsmails
Werbung
Widerspruch
