Seit Jahren wird allseits das Double-Opt-in-Verfahren empfohlen, wenn es um die Verifizierung von E-Mail-Adressen geht. Der Absender trägt im Streitfall die Beweislast dafür, dass eine Einwilligung des Empfängers vorliegt. In vielen Fällen gelingt das nur mit einem Double-Opt-in-Verfahren. Eine Entscheidung der Datenschutzbehörde Österreichs zeigt, dass es dabei nicht nur um Feinheiten geht. Fehlt ein DOI, …
Schlagwort: DOI
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