Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 25. November 2021 auf Vorlage des Bundesgerichtshofes (BGH) entschieden, dass Werbeanzeigen in der Inbox von sogenannten Freemail-Diensten (z.B. GMX, Web.de) einwilligungsbedürftig sind. Zur Rechtssicherheit trägt die Entscheidung nicht gerade bei.
Schlagwort: Freemail
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