Mit dem Schrems II Urteil hat der EuGH den Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission für die USA – das US-Privacy-Shield – aufgehoben. Seit dem wird der Datenaustausch mit US-Dienstleistern in der Praxis auf sogenannten EU-Standarddatenschutzklauseln gestützt. Die Bayerische Datenaufsicht hat nun deutlich gemacht, dass Unternehmen es sich dabei nicht zu einfach machen dürfen. Was war noch einmal …
Schlagwort: Schrems II
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