Kategorie: Rechtslage

Grundsatz „Keine Haftung für Links“ gilt auch für E-Mails

Die Frage der Haftung für verlinkte Inhalte dürften sich die meisten Webseite-Betreiber schon einmal gestellt haben. Auch die Gerichte haben sich des Öfteren mit der Linkhaftung beschäftigt. So zuletzt auch der Bundesgerichtshof. Der Grundsatz ist eindeutig: Website-Betreiber haften nicht für verlinkte Inhalte. Dieser lässt sich ohne Schwierigkeiten auf Verlinkungen in E-Mails übertragen. Für jeden Grundsatz …

BGH: Unzulässige E-Mails an Facebook-Freunde

Das Urteil ist keine große Überraschung. Der Bundesgerichtshof hat in der vergangenen Woche den Freunde-Finder für Facebook als belästigende Werbung eingestuft (BGH vom 14.1.2016, Az. I ZR 65/14). Die Urteilsgründe sind noch nicht veröffentlicht. Eine vorläufige Einordnung der Entscheidung lässt sich aber schon jetzt vornehmen. Von Dr. Martin Schirmbacher, HÄRTING Rechtsanwälte, www.haerting.de

Marketing-Automation: Neue Herausforderung im Recht des E-Mail-Marketings

Die Automation von Marketing-Prozessen setzt sich immer mehr durch. Dies betrifft auch uns insbesondere das E-Mail-Marketing. Immer mehr wird versucht, den Empfängern maßgeschneiderte Inhalte zu übersenden. Dabei werden im Idealfall alle Informationen berücksichtigt, die über den Empfänger bekannt sind. Dies wirft datenschutzrechtliche Fragen auf. Von Dr. Martin Schirmbacher, HÄRTING Rechtsanwälte, www.haerting.de.

Whitepaper des BVDW zum rechtssicheren E-Mail-Marketing

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V. hat Ende Mai einen Praxisleitfaden veröffentlicht, der einen Überblick zum rechtssicheren E-Mail-Marketing gibt. Der Leitfaden stellt die rechtlichen Grundlagen dar und berücksichtigt aktuelle Rechtsprechung, die in konkrete Handlungsempfehlungen für die Praxis eingebunden werden. Das Whitepaper lieferten einen guten Überblick zu den rechtlichen Themen des E-Mail-Marketingsund gibt Anlass einzelne Punkte unter …

Schluss mit lustig: Datenschutzbehörden verhängen verstärkt Bußgelder wegen Rechtsverstößen im E-Mail-Marketing

Im vergangenen Jahre haben einzelne Datenschutzbeauftragte der Bundesländer angekündigt, sich verstärkt der E-Mail-Werbung anzunehmen. Ein Blick in die nun veröffentlichten Tätigkeitsberichte zeigt, dass die Behörden jedenfalls teilweise Taten haben Worten folgen lassen. In mindestens sechs Fällen haben die Behörden wegen Datenschutzverstößen Bußgelder erlassen. Von Dr. Martin Schirmbacher, HÄRTING Rechtsanwälte, www.haerting.de

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