Die finnische Datenschutzbehörde hat festgestellt, dass die von einem Gewinnspielanbieter verlangte Einwilligung in das Direktmarketing im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel freiwillig erteilt wurde und auch die sonstigen Voraussetzungen an die Wirksamkeit einer Einwilligung nach DSGVO erfüllt. Eine Kopplung von Gewinnspielteilnahme und Einwilligungserteilung sei nicht zu beanstanden.
Schlagwort: Direktmarketing
Hat Ihnen der Beitrag gefallen? Dann teilen Sie ihn doch mit anderen:
- Laura Krone bei Schadenersatz nach Nachricht an falschen Empfänger
- Laura Krone bei Bußgeld für Werbung in Preisinformations-E-Mail
- Laura Krone bei Trendumfrage Marketing Automation
- Laura Krone bei Wie ein Rechtsanwalt den ganzen Verteiler gefährden kann
- Lars bei Kooperationsanfrage per E-Mail kann Werbung sein
Abmahnung
Bestandskundenwerbung
Datenschutz
Dialogmarketing
Double-Opt-In
DSGVO
E-Mail
E-Mail-Marketing
E-Mail-Werbung
E-Mail Design
Einwilligung
eMailings
Erfolgsmessung
Facebook
Finanzen
Handel
KI
Kommunikation
Kundenbindung
Kundenservice
Mobile
Neukundengewinnung
Newsletter
Nutzung
Online-Marketing
Opt-In
Personalisierung
Praxistipps E-Mail Marketing
Recht
Rechtslage
Response
Schadenersatz
Social Media
Spam
Suchmaschinen
Tourismus
Tracking
Urteil
Versandhandel
Web 2.0
Weihnachtsgrüße per E-Mail
Weihnachtskampagnen
Weihnachtsmails
Werbung
Widerspruch