Bei der werblichen Ansprache per E-Mail insbesondere von Großkunden stellt sich die Frage, ob eine Einwilligung der juristischen Person als ausreichend angesehen werden kann. Dies gilt umso mehr, wenn nicht nur auf die allgemeine Mail Adresse, sondern der jeweiligen Ansprechpartner im Unternehmen personalisiert beworben wird. Im Umkehrschluss würde dies möglicherweise auf eine Einwilligung eines jeden …
Schlagwort: Interessen
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