Die finnische Datenschutzbehörde hat festgestellt, dass die von einem Gewinnspielanbieter verlangte Einwilligung in das Direktmarketing im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel freiwillig erteilt wurde und auch die sonstigen Voraussetzungen an die Wirksamkeit einer Einwilligung nach DSGVO erfüllt. Eine Kopplung von Gewinnspielteilnahme und Einwilligungserteilung sei nicht zu beanstanden.
Schlagwort: Kopplung
Datenschutzbehörden für strenges Kopplungsverbot
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten bedarf einer Rechtfertigung. Stammt die Rechtfertigung aus einer Einwilligung, muss diese freiwillig sein. Uneinigkeit besteht darüber, ob und unter welchen Umständen eine Einwilligung zur Nutzung personenbezogener Daten noch „freiwillig“ ist, wenn sie nur erfolgt, um kostenfreie Produkte eines Anbieters nutzen zu können. Umstritten ist also nicht nur, unter welchen Voraussetzungen eine …