Bei der E-Mail-Werbung an eigene Kunden kann ausnahmsweise auf die vorherige Abfrage einer Werbe-Einwilligung verzichtet werden. Unter Beachtung strenger Voraussetzungen kann auf eine solche Einwilligungsabfrage sowohl wettbewerbs- wie auch datenschutzrechtlich verzichtet werden. Die niedersächsische Datenchutzbehörde gibt hierzu Hinweise, wie die erforderliche Opt-out-Möglichkeit zu gestalten ist. (27. Tätigkeitsbericht 2021, S. 149) Grundsatz Die Zulässigkeit von E-Mail-Werbung …
Schlagwort: Opt-out
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