Nach Ansicht des AG Kassel (Urteil vom 26.4.2022, Az. 435 C 1051/21) ist das aussortieren einer Check-Mail nicht so aufwendig. Zudem äußert sich das Gericht zu den Indizien für ein rechtsmissbräuchliches Abmahnverhalten.
Schlagwort: Rechtsmissbrauch
Abmahnung wegen unzulässiger E-Mail-Werbung kann rechtsmissbräuchlich sein
Fraglos ist die Zusendung von unerbetener E-Mail-Werbung unzulässig und berechtigt den Empfänger zur Abmahnung. Ausnahmen gelten nur unter strengen Voraussetzungen im Rahmen von Kundenbeziehungen. Gleichwohl kann es sinnvoll sein, die Abmahnung nicht einfach hinzunehmen. Unter Umständen ist das Verhalten des Abmahnenden rechtsmissbräuchlich. Häufig lässt sich zudem der geltend gemachte Erstattungsanspruch reduzieren. Sachverhalt Gerichte verhalten sich …
Kammergericht lässt Zähne des Spam-Krokodils nachwachsen
Das LG Berlin hat vor gut einem Jahr den Einwand des Rechtsmissbrauchs gegen eine Unterlassungsklage wegen unzulässiger E-Mail-Werbung zugelassen. Der Rechtsmissbrauch ergab sich aus der Beteiligung des Dienstes Spam-Krokodil, der die Klägerin weitgehend vom Kostenrisiko befreite. Das Gericht sah das Geschäftsmodell des Dienstes als rechtsmissbräuchlich an. Das Kammergericht in Berlin sah dies nun anders (Urt. …