Studien belegen: Barrierefreiheit lohnt sich für alle!
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft um die EU-Richtlinie European Accessibility Act (EAA) in Deutschland umzusetzen. Wir hatten dazu bereits Praxistipps für barrierefreie Newsletter gegeben.
Bestimmte Unternehmen – z. B. aus dem Finanz- und Transportwesen – sind bereits verpflichtet, barrierefreie digitale Angebote zu schaffen. Doch selbst wenn Ihr Unternehmen (noch) nicht gesetzlich verpflichtet ist: Die Umsetzung barrierefreier Standards lohnt sich – nicht nur ethisch, sondern auch wirtschaftlich:
Erweiterte Zielgruppe
In Deutschland leben rund 7,9 Millionen Menschen mit schwerer Behinderung, was etwa 9,3 % der Gesamtbevölkerung entspricht (Statistisches Bundesamt, 2024). Weltweit sind es über 1 Milliarde Menschen, also etwa 15 % der Weltbevölkerung, die mit Behinderungen leben (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, BMZ). Viele davon nutzen Hilfsmittel wie Screenreader oder Sprachsteuerung – aber nur, wenn die Inhalte entsprechend zugänglich sind.
Bessere Nutzererfahrung für alle und somit langfristig bessere Performance
Barrierefreiheit verbessert nicht nur die Erreichbarkeit für Menschen mit Einschränkungen, sondern sorgt oft auch für eine bessere UX insgesamt – klarere Sprache, intuitive Strukturen, höhere Klickraten. Das bessere Nutzererlebnis wirkt sich dabei nicht nur positiv auf Klickraten aus. Indirekt profitieren mit der Zeit auch die Zustell- und Öffnungsraten.
CHECKLISTE
Die wichtigsten Merkmale für barrierefreie Newsletter auf einen Blick:
1. Design – Kontrast, Farben und visuelle Klarheit
Ein modernes Newsletter-Design darf visuell ansprechend sein – aber es muss auch lesbar sein.
- Kontraste: Text sollte sich deutlich vom Hintergrund abheben. Kontrast-Checker Tools helfen bei der Prüfung.
- Farben nicht allein zur Information verwenden: Farbcodierungen (z. B. grün = gut, rot = schlecht) sind problematisch für farbenblinde Nutzer. Verwenden Sie zusätzlich Symbole oder Texte.
- Keine automatische Animationen oder Blinken: Diese können Menschen mit Epilepsie oder kognitiven Einschränkungen irritieren oder gefährden.
2. Sprache – klar, verständlich und inklusiv
Barrierefreie Sprache bedeutet nicht nur einfache Sprache – es geht um klare, zugängliche Kommunikation.
- Kurze, prägnante Sätze: Vermeiden Sie Schachtelsätze und Fachjargon, wenn nicht unbedingt nötig.
- Gendern mit Augenmaß: Achten Sie auf inklusive Formulierungen, die gleichzeitig gut lesbar und verständlich sind.
- Alternativtexte (Alt-Text) mit Kontext: Ein Bild vom Büro ist mehr als „Büro“ – besser: „Offenes Großraumbüro mit sechs Mitarbeitenden am Arbeitsplatz“.
3. Interaktionen – Buttons, Links und Bedienbarkeit
Alle Call-to-Actions sollten leicht verständlich, zugänglich und klickbar sein.
- Große, gut erkennbare Buttons mit ausreichend Abstand zu anderen Elementen.
- Aussagekräftige Linktexte: Statt „Hier klicken“ besser „Jetzt Produktdetails lesen“.
4. Logik in Newsletter-Templates
Damit Screenreader das vom Redakteur inhaltlich befüllte Template sinnvoll auslesen können, müssen auch bestimmte Regeln schon bei der Programmierung angewendet werden. Fragen Sie bei Ihrem Anbieter nach, ob z.B. ARIA-Rollen in den vorhandenen Templates genutzt werden oder installieren Sie einen gängigen Screenreader, um zu testen.
Weitere Infos zu Studien und Quellen hier.