Schlagwort: Feedbackanfrage

Von den Folgen eines Fehlurteils

Nun kommt, was kommen musste: Erste Gerichte entscheiden, dass auch eine E-Mail-Signatur Werbung enthalten kann und so die gesamte E-Mail einwilligungsbedürftig ist. Das Amtsgericht Bonn meint, dass schon eine Feedback-Anfrage in der E-Mail-Signatur Werbung sei. Das alles ist nicht überraschend, weil der Bundesgerichtshof in einem ähnlichen Fall schon im Jahre 2015 Vergleichbares entschieden hat. Kläger …

Sind Feedbackanfragen doch erlaubt?

Eine neue Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 16.1.2017 macht Online-Händlern Mut. Danach sind Feedback-Anfragen im Anschluss an einen Online-Kauf nicht rechtswidriger Spam. Vielmehr sind solche E-Mails nach dem Beschluss der Kammer hinzunehmen, wenn sie innerhalb weniger Tage nach Abschluss des Vertrages versendet werden.

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