Wenn die Abmahnung wegen unerlaubter E-Mail-Werbung zum Geschäftsmodell wird, wenden abgemahnte Unternehmen häufig rechtsmissbräuchliches Verhalten ein. Nicht immer setzt sich dieser Einwand durch. Das Landgericht Berlin (Urt. v. 20.9.2016, Az. 15 O 6/16) hatte sich kürzlich mit einer etwas ungewöhnlichen Idee zu beschäftigen, die auf ein Geschäft mit Abmahnungen abzielte. Dagegen setzte sich der Einwand …
Autor: Daniel Schätzle
Rechtsanwalt Daniel Schätzle ist Partner in der auf Medien und Technologie spezialisierten Kanzlei HÄRTING Rechtsanwälte in Berlin. Nähere Angaben zu seiner Person finden Sie unter www.haerting.de/de/team/daniel-schaetzle.
Double-Opt-in-Verfahren – alternativlose Verifizierung von Newsletter-Anfragen
Ein Urteil des OLG Düsseldorfs bringt mehr Klarheit in der Frage, ob Bestätigungsmails als Spam einzuordnen sind oder nicht. Die Anfrage via Mail, ob der Anfragensteller auch tatsächlich derjenige ist, der den Newsletter abonniert hat, wird in dem Urteil als alternativlos und dementsprechend zulässig angesehen, das Versenden zumindest aber als nicht schuldhaft eingeordnet und ein …
Feedbackanfragen per E-Mail sind Spam
Ein weiteres Urteil zum E-Mail-Marketing reiht sich ein in eine Folge von Entscheidungen, die den Kontakt zum Kunden per E-Mail weiter erschwert. Danach bedarf es auch der vorherigen ausdrücklichen Einwilligung des Kunden, wenn diesem nach einem Online-Kauf eine Kundenzufriedenheitsabfrage gesendet werden soll. Dies gelte unabhängig davon, ob die betreffende E-Mail weitergehende werbende Zusätze enthält. Von …
Keine Einwilligung bei Verweis auf Sponsorenliste
Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem kostenlosen Gewinnspiel eingeholte Einwilligung in die Werbung durch andere Unternehmen ist unwirksam, wenn die Einwilligungserklärung auf eine Liste von 59 Unternehmen verweist und der Teilnehmer für jedes einzelne Unternehmen mittels Opt-out entscheiden muss, ob er von diesem Werbung wünscht. So entschied das OLG Frankfurt a.M. Ende vergangenen …
Grundsatz „Keine Haftung für Links“ gilt auch für E-Mails
Die Frage der Haftung für verlinkte Inhalte dürften sich die meisten Webseite-Betreiber schon einmal gestellt haben. Auch die Gerichte haben sich des Öfteren mit der Linkhaftung beschäftigt. So zuletzt auch der Bundesgerichtshof. Der Grundsatz ist eindeutig: Website-Betreiber haften nicht für verlinkte Inhalte. Dieser lässt sich ohne Schwierigkeiten auf Verlinkungen in E-Mails übertragen. Für jeden Grundsatz …
E-Mails dürfen nicht heimlich beschlagnahmt werden
Strafverfolgungsbehörden dürfen auch E-Mails beschlagnahmen, die auf dem Mailserver eines Providers gespeichert sind. Die Anordnung einer Beschlagnahme muss dem Betroffenen jedoch bekannt gegeben werden, wie sich aus einer aktuellen Entscheidung des BGH ergibt. Von Rechtsanwalt Daniel Schätzle, HÄRTING Rechtsanwälte, www.haerting.de.
Keine Werbeeinwilligung am Telefon
Die telefonische Zufriedenheitsbefragung eigener Kunden darf nicht mit der Einholung einer Einwilligungserklärung in zukünftige Werbemaßnahmen per Telefon, SMS oder E-Mail verknüpft werden.
Newsletterabmeldung per Einschreiben muss beachtet werden
Unternehmen, die Newsletter versenden, müssen einen Widerruf der vormals erteilten Einwilligung zur Zusendung durch den Empfänger auch dann berücksichtigen, wenn dieser per Einschreiben erfolgt. Ein Verweis auf eine bestimmte Form der Newsletterabbestellung ist nicht zulässig. Von Rechtsanwalt Daniel Schätzle, HÄRTING Rechtsanwälte, Berlin, www.haerting.de
Whitepaper des BVDW zum rechtssicheren E-Mail-Marketing
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V. hat Ende Mai einen Praxisleitfaden veröffentlicht, der einen Überblick zum rechtssicheren E-Mail-Marketing gibt. Der Leitfaden stellt die rechtlichen Grundlagen dar und berücksichtigt aktuelle Rechtsprechung, die in konkrete Handlungsempfehlungen für die Praxis eingebunden werden. Das Whitepaper lieferten einen guten Überblick zu den rechtlichen Themen des E-Mail-Marketingsund gibt Anlass einzelne Punkte unter …
Autoresponder mit Werbung sind weiterhin problematisch
Eine aktuelle Berufungsentscheidung des LG Stuttgart (Urteil v. 4.2.2015, Az. 4 S 165/14) lässt viele Unternehmen aufatmen. Das Gericht entschied entgegen der Vorinstanz, dass Autoresponder-E-Mail mit Werbung keine unzumutbare Belästigung darstellen. Doch die Entscheidung gibt lediglich Anlass zu einem kurzen Durchatmen. Zum einen ist die Revision zum BGH zugelassen. Zum anderen betrifft die Entscheidung den …