Autor: Daniel Schätzle

Rechtsanwalt Daniel Schätzle ist Partner in der auf Medien und Technologie spezialisierten Kanzlei HÄRTING Rechtsanwälte in Berlin. Nähere Angaben zu seiner Person finden Sie unter www.haerting.de/de/team/daniel-schaetzle.

Double-Opt-In (wieder einmal) vor dem aus?

Eine aktuelle Entscheidung des AG Berlin Pankow/Weißensee (Urteil v. 16.12.2014, Az. 101 C 1005/14) sorgt derzeit für viel Unruhe bei den Newsletterversendern. Die Entscheidung soll angeblich das vielfach praktizierte Double-Opt-In-Verfahren in Frage stellen, mit dem eine Newsletter-Anmeldung eigentlich rechtssicher möglich sein sollte. Tatsächlich hat das Gericht die Frage nach der Zulässigkeit des Double-Opt-In-Verfahrens ausdrücklich offen …

Anwendungshinweise zum Datenschutz bei E-Mail-Werbung

  Die Versendung von Werbung per E-Mail wurde in der Vergangenheit überwiegend unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten bewertet. Maßgebliche Norm ist der § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG, der eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten verlangt. Da die E-Mail-Adresse allgemein als personenbezogenes Datum verstanden wird, muss jedoch auch das Datenschutzrecht beachtet werden. Dies gilt umso mehr …

E-Mail-Marketing und Recht jenseits der Einwilligungsthematik – Was sonst noch zu beachten ist

Geht es um Marketing und sind E-Mails in irgendeiner Form involviert, stellt sich schnell die übliche Rechtsfrage nach dem Erfordernis einer Einwilligung. Das Thema ist so alt wie die E-Mail selbst und hat dennoch wenig an Bedeutung verloren. Die Frage nach der vorherigen ausdrücklichen Einwilligung ist gleichbedeutend mit der Frage nach einem zulässigen E-Mail-Marketing. Gleichwohl …

Abmahnung wegen unverlangter E-Mail-Werbung – teuer, aber nicht immer so teuer!

Dass es für die Aussendung von Werbemails zuvor einer vorherigen ausdrücklichen Einwilligung des Empfängers bedarf, ist inzwischen allgemein bekannt. Herumgesprochen hat sich auch, dass der Begriff der Werbung von den Gerichten sehr weit verstanden wird und nicht auf klassische Werbe-E-Mails beschränkt ist. In der Praxis kommt es dessen ungeachtet dennoch immer wieder zu (berechtigten) Abmahnungen …

Gefährliche E-Mail-Erinnerung – Auswirkungen der BGH-Entscheidung zu Tell-a-friend

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu Tell-a-friend hat für viel Missstimmung bei Unternehmen gesorgt. Mit ihr wurden die Einsatzmöglichkeiten der E-Mail zu Werbezwecken auf einem rechtlich lange umstrittenen Feld stark begrenzt. Hieraus lassen sich Konsequenzen für andere Funktionen ziehen, bei denen E-Mails versendet werden. Dies betrifft insbesondere E-Mail-Erinnerungsfunktionen bei denen Initiator des E-Mail-Versands und Empfänger ein …

Geschäftliche E-Mails ins Ausland – Darf der BND mitlesen?

Es bedarf keiner weiteren Erläuterung, dass Marketingmaßnahmen nicht an Ländergrenzen halt machen. Hat ein Unternehmen erst einmal einen konkreten Kontakt zu einem ausländischen potenziellen Kunden hergestellt, verdichtet sich eine breit aufgestellte und öffentlichkeitswirksame Maßnahme nicht selten zu einer bilateralen Kommunikation. Dabei besteht häufig wenig Interesse, dass etwa die E-Mail-Kommunikation im Vorfeld von Vertragsabschlüssen oder zur …

Und Tell-a-friend geht doch!

Der BGH hatte bereits im vergangen Jahr die Tell-a-friend-Funktion weitgehend für unzulässig erklärt. Eine aktuelle Entscheidung des Kammergerichts, die insbesondere aus datenschutzr echtlichen Gesichtspunkten für Furore sorgte und unter anderem die Freunde-Finden-Funktion von Facebook betraf, gibt nun weiteren Aufschluss zum Empfehlungsmarketing. Von Rechtsanwalt Daniel Schätzle, HÄRTING Rechtsanwälte,  

Feedback-Anfrage nach Störungsbeseitigung kann unzulässige Werbung darstellen

Ob im Anschluss an einen Online-Verkauf oder nach einer Serviceleistung, Feedback-Anfragen sind ein wichtiges Instrument zur Kundenbindung und Optimierung der angebotenen Leistungen. Die rechtliche Bewertung ist allerdings sehr unterschiedlich. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob es sich bei einer Feedback-Anfrage um Werbung handelt, die einer vorherigen Einwilligung bedarf. Eine Entscheidung des OLG Köln gibt für …

Unverlangte E-Mail-Werbung: Keine Beschränkung der Unterlassungserklärung auf spezifizierte E-Mail-Adressen

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hagen muss die abzugebende Unterlassungserklärung nach einer unverlangten E-Mail-Werbung nicht auf bestimmte E-Mail-Adressen beschränkt sein. Unternehmen, die Werbung per E-Mail versenden, wird damit eine kaum schwere Bürde auferlegt. Von Rechtsanwalt Daniel Schätzle, HÄRTING Rechtsanwälte, Berlin.

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