Eine einmalige unverlangte E-Mail, die im Rahmen einer Sponsoringanfrage versendet wird, kann als unzulässige Werbung und rechtswidriger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb angesehen werden. Dies entschied das OLG Dresden in einem aktuellen Fall (Urteil vom 24.6.2024, Az. 4 U 168/23). Die Versendung ohne vorherige Einwilligung stellt eine unzumutbare Belästigung des Empfängers dar und …
Autor: Dr. Martin Schirmbacher
Dr. Martin Schirmbacher ist Fachanwalt für IT-Recht in der auf Medien und Technologie spezialisierten Kanzlei HÄRTING Rechtsanwälte und Autor des Buches Online-Marketing und Recht. Er berät Unternehmen in Datenschutzfragen, bei der Vertragsgestaltung im IT-Recht und im Recht des Online-Vertrieb. Nähere Angaben zu seiner Person gibt es unter http://www.haerting.de/de/team/dr-martin-schirmbacher.
Auch Geschäftsführer können für unerbetene Werbung haften
Das österreichische Bundesverwaltungsgericht hat ein Bußgeld gegen die Geschäftsführer eines Hausverwaltungsunternehmens bestätigt, die nicht verhindert hatten, dass ein Neukunde des Unternehmens Werbung per E-Mail ohne Einwilligung versendet hatten. Weil sich die Geschäftsführer nicht von der Rechtmäßigkeit des E-Mail-Versandes überzeugt hatten, verhängte die zuständige Behörde ein Bußgeld von 500,- Euro. Das hielt das Gericht für angemessen.
EuGH: Kein Schmerzensgeld für Spamming
Für die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO reicht es alleine nicht aus, dass eine Verletzungshandlung im Sinne der DSGVO begangen wurde. Vielmehr muss der Geschädigte auch darlegen, dass er einen tatsächlichen materiellen oder immateriellen Schaden erlitten hat. Dies hat der EuGH in einem Urteil vom 11. April 2024 (Az. C-741/21) festgestellt. …
Vorsicht bei der Leadgenerierung – 310.000,- Euro DSGVO-Bußgeld
Immer häufiger verhängen die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden Bußgelder wegen Datenschutzverstößen im Online-Marketing. Aktuell traf es ein französisches Unternehmen wegen der unzulässigen Verwendung von Daten für Marketingzwecke. 310.000,- Euro soll Foriou zahlen, weil es auf von Data Brokern unzulässig erhobene Leads setzte.
Werbende Ansprache auch im Vertragsverhältnis problematisch
Ein neues Urteil aus Nürnberg zeigt, dass auch eine laufende Vertragsbeziehung grundsätzlich nicht von der Einwilligungspflicht für Telefon und E-Mail entbindet, wenn die Nachrichten werbend sind. Dies gilt auch bei einer jahrlangen Zusammenarbeit im B2B-Bereich. Personalvermittler übertreibt die Werbung Die Beklagte vermittelt IT- und Engineering-Experten für verschiedene Projekte. Ein großes internationales Medizintechnikunternehmen hatte wegen einer …
Aktuelle Urteile im E-Mail-Marketing
sämtliche neue Urteile aus Deutschland zum E-Mail-Marketing zusammengestellt von Dr. Martin Schirmbacher und Sebastian Schulz von HÄRTING Rechtsanwälte aus Berlin.
Rechtliche Stolperfallen bei CRM-Systemen
Fast jedes Unternehmen nutzt ein Customer Relationship Management System. Art, Umfang, Größe und Kosten unterscheiden sich sehr. Von E-Mail-Marketing auf Basis on Excel-Tabellen zu riesigen Salesforce-Anwendungen ist alles dabei. Die rechtlichen Fragestellungen sind dabei ähnlich und haben viel mit Datenschutz zu tun.
Öffentlich verfügbare E-Mail-Adressen sind nicht vogelfrei
Nach einer Entscheidung des österreichischen Bundesverwaltungsgerichts (Entscheidung vom 24.7.2023, Az. W137 2255219-1/2E) dürfen öffentlich verfügbar gemachte geschäftliche E-Mail-Adressen allenfalls zur Kontaktaufnahme mit dem Inhaber der E-Mai-Adresse, nicht aber zu anderen Zwecken verwendet werden. Geschieht das, wenn auch versehentlich, liegt darin ein Datenschutzverstoß.
Gericht: Werbefreie Double-Opt-in-Mail ist … keine Werbung
Werbung per E-Mail bedarf bekanntlich der Einwilligung. Ein Unternehmer hatte von einem Fleischerbetrieb eine E-Mail erhalten, wonach er für das Abonnement eines Newsletters einen Bestätigungs-Link anklicken sollte. Dies tat er jedoch nicht, sondern verklagte den Versender – und verlor in zwei Instanzen.
Gewinnspielteilnahme gegen Werbeeinwilligung – Ein alter Hut, den jetzt auch die Behörden akzeptieren
Die finnische Datenschutzbehörde hat festgestellt, dass die von einem Gewinnspielanbieter verlangte Einwilligung in das Direktmarketing im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel freiwillig erteilt wurde und auch die sonstigen Voraussetzungen an die Wirksamkeit einer Einwilligung nach DSGVO erfüllt. Eine Kopplung von Gewinnspielteilnahme und Einwilligungserteilung sei nicht zu beanstanden.