Fast jedes Unternehmen nutzt ein Customer Relationship Management System. Art, Umfang, Größe und Kosten unterscheiden sich sehr. Von E-Mail-Marketing auf Basis on Excel-Tabellen zu riesigen Salesforce-Anwendungen ist alles dabei. Die rechtlichen Fragestellungen sind dabei ähnlich und haben viel mit Datenschutz zu tun.
Autor: Dr. Martin Schirmbacher
Dr. Martin Schirmbacher ist Fachanwalt für IT-Recht in der auf Medien und Technologie spezialisierten Kanzlei HÄRTING Rechtsanwälte und Autor des Buches Online-Marketing und Recht. Er berät Unternehmen in Datenschutzfragen, bei der Vertragsgestaltung im IT-Recht und im Recht des Online-Vertrieb. Nähere Angaben zu seiner Person gibt es unter http://www.haerting.de/de/team/dr-martin-schirmbacher.
Öffentlich verfügbare E-Mail-Adressen sind nicht vogelfrei
Nach einer Entscheidung des österreichischen Bundesverwaltungsgerichts (Entscheidung vom 24.7.2023, Az. W137 2255219-1/2E) dürfen öffentlich verfügbar gemachte geschäftliche E-Mail-Adressen allenfalls zur Kontaktaufnahme mit dem Inhaber der E-Mai-Adresse, nicht aber zu anderen Zwecken verwendet werden. Geschieht das, wenn auch versehentlich, liegt darin ein Datenschutzverstoß.
Gericht: Werbefreie Double-Opt-in-Mail ist … keine Werbung
Werbung per E-Mail bedarf bekanntlich der Einwilligung. Ein Unternehmer hatte von einem Fleischerbetrieb eine E-Mail erhalten, wonach er für das Abonnement eines Newsletters einen Bestätigungs-Link anklicken sollte. Dies tat er jedoch nicht, sondern verklagte den Versender – und verlor in zwei Instanzen.
Gewinnspielteilnahme gegen Werbeeinwilligung – Ein alter Hut, den jetzt auch die Behörden akzeptieren
Die finnische Datenschutzbehörde hat festgestellt, dass die von einem Gewinnspielanbieter verlangte Einwilligung in das Direktmarketing im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel freiwillig erteilt wurde und auch die sonstigen Voraussetzungen an die Wirksamkeit einer Einwilligung nach DSGVO erfüllt. Eine Kopplung von Gewinnspielteilnahme und Einwilligungserteilung sei nicht zu beanstanden.
KI-generierter Newsletter: Gibt es rechtliche Probleme?
Seit November letzten Jahres ist ChatGPT in aller Munde und viele Unternehmen überlegen, wie sie die Vorteile künstlicher Intelligenz für ihr Unternehmen nutzen können. Insbesondere im Bereich der Content-Erstellung liegt es nahe, sich bei ChatGPT oder anderen Large Language Models zu bedienen. Aus rechtlicher Sicht besteht kein Anlass für allzu große Vorsicht. Urheberrechtlich sind die …
Vorsicht bei zu detaillierten Einwilligungserklärungen
Zwei aktuelle Urteile geben erneut Anlass, darauf hinzuweisen, dass Einwilligungserklärungen sorgfältig formuliert sein müssen. Gericht werden vorformulierte Erklärungen stets in der denkbar schlechtesten Variante auslegen. Zielkonflikt bei der Formulierung Bei der Formulierung von Opt-in-Erklärungen besteht ein Zielkonflikt: Einerseits sind Einwilligungen nur wirksam, wenn sie alle wesentlichen Informationen enthalten. Andererseits beschränkt jede Konkretisierung die zukünftige Werbung. …
Was muss in die Einwilligung?
Immer wieder stellt sich die Frage, was genau in die Einwilligung gehört, die die späteren Empfänger von werbenden E-Mails abgeben sollen. Dabei bestet ein Zielkonflikt: Einerseits sind Einwilligungen nur wirksam, wenn sie alle wesentlichen Informationen enthalten. Andererseits beschränkt jede Konkretisierung die zukünftige Werbung. Wer einen wöchentlichen Newsletter bewirbt und die abzugebende Einwilligung konkret darauf bezieht, …
Kein Übergang von Unterlassungsverpflichtungen bei Asset-Deal
Bei einem so genannten Asset-Deal, bei dem also nur einzelne Vermögenswerte eines Unternehmens veräußert werden, geht ein etwaiges Vertragsstrafeversprechen des übernommenen Unternehmens nicht auf den Erwerber über. Das erwerbende Unternehmen muss sich also an alte Unterlassungserklärungen nicht halten. Kauf von IT und Website Dem Urteil des Landgericht Köln vom 26.9.2022 (Az. 14 O 225/21) ging …
Muss Werbung in Newslettern als Anzeige gekennzeichnet werden?
Ein Berliner Gericht hat entschieden, dass in einem Newsletter einer Computerzeitschrift, Anzeigen deutlich als solche gekennzeichnet werden müssen. Das Gesetz verlange eine deutliche Trennung von redaktionellem Til und werbenden Inhalten. Der beklagte Verlag ging in Berufung – das letzte Wort ist also noch nicht gesprochen.
Selektion für Newsletter ruft die Datenschutzbehörden auf den Plan
Modernes Newsletter-Marketing versucht, die Kunden zielgenau anzusprechen. Geschieht die Selektion der Empfänger für einen konkreten Newsletterinhalt dabei ohne Einwilligung der Betroffenen, kann das einen DSGVO-Verstoß darstellen. Aktuelle Beispiele zeigen, dass sich die Datenschutzaufsichtsbehörden sehr für das Thema interessieren. Wichtig ist, das Thema vorab zu erkennen und zu prüfen, ob und wenn ja wie eine Einwilligung …