Kategorie: Rechtslage

Gefährliche E-Mail-Erinnerung – Auswirkungen der BGH-Entscheidung zu Tell-a-friend

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu Tell-a-friend hat für viel Missstimmung bei Unternehmen gesorgt. Mit ihr wurden die Einsatzmöglichkeiten der E-Mail zu Werbezwecken auf einem rechtlich lange umstrittenen Feld stark begrenzt. Hieraus lassen sich Konsequenzen für andere Funktionen ziehen, bei denen E-Mails versendet werden. Dies betrifft insbesondere E-Mail-Erinnerungsfunktionen bei denen Initiator des E-Mail-Versands und Empfänger ein …

Geschäftliche E-Mails ins Ausland – Darf der BND mitlesen?

Es bedarf keiner weiteren Erläuterung, dass Marketingmaßnahmen nicht an Ländergrenzen halt machen. Hat ein Unternehmen erst einmal einen konkreten Kontakt zu einem ausländischen potenziellen Kunden hergestellt, verdichtet sich eine breit aufgestellte und öffentlichkeitswirksame Maßnahme nicht selten zu einer bilateralen Kommunikation. Dabei besteht häufig wenig Interesse, dass etwa die E-Mail-Kommunikation im Vorfeld von Vertragsabschlüssen oder zur …

Und Tell-a-friend geht doch!

Der BGH hatte bereits im vergangen Jahr die Tell-a-friend-Funktion weitgehend für unzulässig erklärt. Eine aktuelle Entscheidung des Kammergerichts, die insbesondere aus datenschutzr echtlichen Gesichtspunkten für Furore sorgte und unter anderem die Freunde-Finden-Funktion von Facebook betraf, gibt nun weiteren Aufschluss zum Empfehlungsmarketing. Von Rechtsanwalt Daniel Schätzle, HÄRTING Rechtsanwälte,  

Feedback-Anfrage nach Störungsbeseitigung kann unzulässige Werbung darstellen

Ob im Anschluss an einen Online-Verkauf oder nach einer Serviceleistung, Feedback-Anfragen sind ein wichtiges Instrument zur Kundenbindung und Optimierung der angebotenen Leistungen. Die rechtliche Bewertung ist allerdings sehr unterschiedlich. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob es sich bei einer Feedback-Anfrage um Werbung handelt, die einer vorherigen Einwilligung bedarf. Eine Entscheidung des OLG Köln gibt für …

Einen Gutschein pro Kundenbewertung?

Häufig geht es an dieser Stelle um die Zulässigkeit der Übersendung von Werbung per E-Mail. Dabei steht in der Regel im Vordergrund, ob eine werbende E-Mail überhaupt versendet werden darf. Heute ist der Inhalt von E-Mails, die ein Unternehmen an manche Kunden übersandt hatte, Thema. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit einem jetzt veröffentlichten Urteil der …

BGH untersagt Tell-a-friend weitgehend

Werbende Unternehmen müssen erneut einen Rückschlag hinnehme, was die Möglichkeiten im Netz angeht, auf sich aufmerksam zu machen. In einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes wird die vielfach auf Webseiten eingesetzte Empfehlungsfunktion weitgehend verboten. Von Dr. Martin Schirmbacher, HÄRTING Rechtsanwälte, Berlin.

Verstöße gegen Unterlassungserklärungen und wie man sie vermeidet

Abmahnungen im E-Mail-Marketing sind an der Tagesordnung. Sind die geltend gemachten Unterlassungsansprüche berechtigt, lässt es sich bisweilen nicht vermeiden, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Verstößt man dagegen, wird die vereinbarte Vertragsstrafe fällig. Ob aber ein Verstoß vorliegt, hängt von dem Wortlaut der Unterlassungserklärung ab, wie ein Urteil des LG Heidelberg zeigt. Von Dr. Martin Schirmbacher, HÄRTING …

Unverlangte E-Mail-Werbung: Keine Beschränkung der Unterlassungserklärung auf spezifizierte E-Mail-Adressen

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hagen muss die abzugebende Unterlassungserklärung nach einer unverlangten E-Mail-Werbung nicht auf bestimmte E-Mail-Adressen beschränkt sein. Unternehmen, die Werbung per E-Mail versenden, wird damit eine kaum schwere Bürde auferlegt. Von Rechtsanwalt Daniel Schätzle, HÄRTING Rechtsanwälte, Berlin.

Auch in Österreich: Informationsübermittlung per E-Mail bedarf der Einwilligung

Dass die Werbung per E-Mail in Deutschland einer Einwilligung bedarf, ist hinlänglich bekannt. Im Ausland ist die Rechtslage allerdings bisweilen eine andere. In Österreich hat der Oberste Gerichtshof jetzt jedoch eine ganz ähnliche Rechtsauffassung vertreten und entschieden, dass schon die Informationsübermittlung per E-Mail jedenfalls dann einer Einwilligung bedarf, wenn diese in Werbeabsicht erfolgt. Von Dr. …

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