Daniel Schätzle erläutert die Möglichkeiten und Rechtsgrundlagen von Transaktionsmails im E-Mail-Marketing
Kategorie: Rechtslage
Die nächste (Werbe-)E-Mail wird teuer!
Jede werbende E-Mail bedarf der vorherigen ausdrücklichen Einwilligung des Empfängers. Versendet ein Unternehmen eine Werbe-E-Mail an einen Empfänger und kann es nicht nachweisen, dass dieser in den Empfang eingewilligt hat, sieht es sich der Gefahr einer Abmahnung ausgesetzt.
Voraussetzungen für die rechtmäßige Nutzung von Google Analytics
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte hat am 15.9.2011 in einer Pressemitteilung erklärt, dass für Betreiber von Websites ab sofort ein datenschutzrechtlich „beanstandungsfreier Gebrauch“ von Google Analytics (GA) möglich ist.
BGH bestätigt Double-Opt-In als Lösung für die E-Mail-Werbung
Am 10. Februar 2011 sind die Gründe eines Urteils des BGH veröffentlicht worden, bei dem sich der BGH mit der Einwilligung in die Telefonwerbung zu befassen hatte (Az. I ZR 164/09 – Double-Opt-In).
Gesonderte Einwilligung in die Werbung
Immer wieder besteht Unsicherheit über die Einholung der Einwilligung in die Werbung per E-Mail oder Telefon, sei es bei Gewinnspielen, sei es bei der Veräußerung von Waren online oder im Internet. Das Oberlandesgericht Hamm hat im Frühjahr einen weiteren Baustein hinzugefügt.
Rechtliche Rahmenbedingungen für die neue De-Mail
Das Bundesinnenministerium hat mit Unterstützung von Wirtschaft, Verwaltung und Verbänden die sog. „De-Mail“ entwickelt, die den rechtsverbindlichen und vertraulichen Versand von Dokumenten im elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr ermöglichen soll.
ID-Grabbing in Social Networks
Autor: Dr. Martin Schirmbacher. Unternehmen, die erst spät ins Social Web einsteigen, stellen häufig fest, dass ihr Unternehmens- oder Markenname in dem jeweiligen Social Network bereits vorhanden ist.
Keine Einwilligung in die Telefonwerbung per Online-Gewinnspiel
Autor: Dr. Martin Schirmbacher. Für den Nachweis der Einwilligung in die Telefonwerbung genügt es nicht, dass der Kunde an einem Online-Gewinnspiel teilnimmt und dabei seine Telefonnummer angibt.
OLG Köln: Haftung des Auftraggebers für Spam
Autor: Martin Schirmbacher. Ein Unternehmen haftet auch dann für Spam, wenn es gar nicht direkt den E-Mail-Dienstleister beauftragt hat, sondern andere Partner zwischengeschaltet sind.
Rechtliche Anforderungen an eine Einwilligung
Autor: Martin Schirmbacher. Das Landgerichts München fordert, dass für die ausdrückliche Einwilligung eine gesonderte Erklärung erforderlich ist.
