Am 31.08.2012 läuft die Übergangsfrist aus, die bei der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) im Jahr 2009 für Altdatenbestände eingeführt wurde. Hier ein paar Tipps.
Kategorie: Rechtslage
Leistungsschutz für Verleger – Was geht mich das an!?
Seit Jahren streitet die Lobby der Presseverleger für ein eigenes Leistungsschutzrecht. Nun zeigen sich die Früchte. Im Juni und Juli sind jeweils Referentenentwürfe im Internet bekannt geworden, die ein solches Leistungsschutzrecht vorsehen. Von Daniel Schätzle, Rechtsreferendar in Berlin
Feedback-Anfrage keine Werbung?
In der Zeitschrift IT-Rechtsberater (www.itrb.de) wurde kürzlich auf ein Urteil des Landgerichts Coburg hingewiesen. Das Gericht verneint bei Feedback-Anfragen per E-Mail im Anschluss an einen Online-Verkauf generell eine Werbewirkung und meint, dass für solche E-Mails eine Einwilligung nicht erforderlich sei. Von Dr. Martin Schirmbacher, Fachanwalt für IT-Recht, HÄRTING Rechtsanwälte, Berlin
BDSG: Alles neu ab September im E-Mail-Marketing?
Viel ist in letzter Zeit davon zu hören, dass sich für alle Unternehmen, die irgendwie Daten gesammelt haben, am 1. September diesen Jahres alles ändern würde.
Sind Einladungs-E-Mails unzulässig?
In den vergangenen Wochen hat ein Urteil des Landgerichts Berlin für Aufsehen erregt, weil es angeblich den Freundefinder von Facebook verboten hat. Von Dr. Martin Schirmbacher, Fachanwalt für IT-Recht, HÄRTING Rechtsanwälte, Berlin
Ist eine E-Mail eigentlich schriftlich?
„Du bekommst das noch schriftlich; ich schicke Dir das noch per Mail.“ Es vergeht kaum ein Woche im Büroleben, an dem nicht ein Gesprächspartner am Telefon so oder so ähnlich unterstreichen möchte, dass etwas besonders wichtig ist und deshalb nicht allein mündlich abgehandelt werden soll. Der Jurist stutzt: E-Mail und Schriftform? Ist das eigentlich richtig?
Gewinnspiel-Werbung per E-Mail
Die Veranstaltung von Gewinnspielen zu Zwecken der Werbung erfreut sich großer Beliebtheit. Gerade in den sozialen Netzwerken werden die Nutzer mit den verschiedensten Gewinnspielen überhäuft.
Auch Sponsorenwerbung per E-Mail bedarf der Einwilligung
Es ist allgemein bekannt, dass die Werbung per E-Mail nur zulässig ist, wenn dem eine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers zu Grunde liegt. Immer wieder setzen sich Organisationen darüber mit der Begründung hinweg, sie seien gemeinnützig oder würden jedenfalls gemeinnützige Zwecke verfolgen. Einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Landgerichts Berlin lässt sich wieder einmal entnehmen, dass dies …
Über Sinn und Unsinn eines E-Mail-Disclaimers
Wer kennt sie nicht: geschäftliche E-Mails, die am Ende einen ganzen Rattenschwanz an rechtlichen Hinweisen enthalten. Über die rechtliche Sinnhaftigkeit derartiger E-Mail-Disclaimer wird viel diskutiert. Das Landgericht Saarbrücken hat nun entschieden, dass eine E-Mail nicht veröffentlicht werden darf, wenn in einem E-Mail-Disclaimer der Veröffentlichung widersprochen wurde (LG Saarbrücken vom 16.12.2011, Az. 4 O 287/11).
Kann eine Einwilligung wirklich erlöschen?
Ob Werbung per E-Mail, Telefax oder Anruf beim Verbraucher: Ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfänger geht rechtlich bekanntlich nichts.
