Die Kundenzufriedenheitsbefragung per E-Mail im Anschluss an einen Kauf auf dem Amazon Marketplace ist eine unzulässige E-Mail-Werbung, sofern keine entsprechende Einwilligung des Kunden vorliegt. Eine Ausnahme hiervor gelte allein unter den strengen Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG für Werbung an Bestandskunden.
Kategorie: Rechtslage
Von den Folgen eines Fehlurteils
Nun kommt, was kommen musste: Erste Gerichte entscheiden, dass auch eine E-Mail-Signatur Werbung enthalten kann und so die gesamte E-Mail einwilligungsbedürftig ist. Das Amtsgericht Bonn meint, dass schon eine Feedback-Anfrage in der E-Mail-Signatur Werbung sei. Das alles ist nicht überraschend, weil der Bundesgerichtshof in einem ähnlichen Fall schon im Jahre 2015 Vergleichbares entschieden hat. Kläger …
Angabe einer E-Mail-Adresse im Bestellvorgang stellt keine Einwilligung dar
Die Beklagte vertreibt im Internet Sportartikel. Der Anwalt eines Wettbewerbsverbands bestellte dort eine Kinderhose und gab dazu im Rahmen des Bestellvorgangs seine private E-Mail-Adresse an. In den AGB des Online-Shops in Verbindung mit ihrer Datenschutzerklärung heißt es u.a.: „Als Kunde werden deine Daten zum Zweck der Vertragserfüllung und für eigene Werbezwecke genutzt.“ In der darauf …
OLG München: Zulässigkeit der Bestandskundenwerbung
Eine aktuelle Entscheidung des OLG München (Urteil v. 15.02.2018, Az. 29 U 2799/17) ist erfreulich für alle Plattformbetreiber, die im E-Mail-Marketing auf die Bestandskundenwerbung setzen. Eine solche E-Mail-Werbung ist ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung unter strengen Voraussetzungen möglich. In München wurde nun ein Beitrag zur klaren Bestimmung dieser Voraussetzungen geleistet.
Stichtag 25. Mai 2018: Die große Re-Opt-in-Kampagne
Täglich landen derzeit in all unseren Inboxes Bitten um eine erneute Bestätigung einer einmal erteilten Werbeeinwilligung. Auch Anwaltskanzleien verschicken munter Re-Opt-in-E-Mails, sogar an Journalisten. Doch ist das wirklich erforderlich? Und was hat das mit dem 25. Mai zu tun?
BGH zur Einwilligung in mehrere Werbekanäle
Endlich ist es da – das lang ersehnte höchstinstanzliche Urteil zu Einwilligungserklärungen in die Werbung auf mehreren Werbekanälen! Und es ist für die Werbebranche auch noch sehr erfreulich: Laut Gericht widerspricht es den Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 Nr. 2 und 3 UWG nicht, wenn sich die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Einwilligung eines …
Null und Nichtig! Adresshändler ohne gültigen Vertrag
Das Jahr beginnt mit einem Paukenschlag für die Adresshandelsbranche. In einem einigermaßen unübersichtlichen Verfahren hat das OLG Frankfurt entschieden, dass ein Vertrag über die Bereitstellung von E-Mail-Adressen zu Werbezwecken nichtig ist, wenn die Parteien wissen, dass die eingeholten Einwilligungserklärungen unwirksam sind und eine Datenweitergabe nicht rechtfertigen (OLG Frankfurt vom 24.1.2018, Az. 13 U 165/16). Ein …
Haftung des Marketplace-Händlers für Empfehlungsfunktion
Marketplace-Händler sind für die Weiterempfehlungsfunktion der Plattform verantwortlich. Dabei spielt es weder eine Rolle, ob der Händler die Einbindung der Funktion beeinflussen kann, noch ist erheblich, dass er nicht als Absender in der Empfehlungs-E-Mail erkennbar ist.
Bloßes Logo in E-Mail-Signatur macht die E-Mail nicht zur Werbung
Es war nur eine Frage der Zeit, bis es auch zu dieser absurden Frage ein Urteil geben würde. Nun ist es da. Immerhin mit dem richtigen Ergebnis: Wer in seiner E-Mail-Signatur sein Unternehmenslogo verwendet und mit der eigenen Website verlinkt, macht die E-Mail damit noch nicht zur einwilligungsbedürftigen Werbung (AG Frankfurt a.M. vom 2.10.2017, Az. …
Kammergericht lässt Zähne des Spam-Krokodils nachwachsen
Das LG Berlin hat vor gut einem Jahr den Einwand des Rechtsmissbrauchs gegen eine Unterlassungsklage wegen unzulässiger E-Mail-Werbung zugelassen. Der Rechtsmissbrauch ergab sich aus der Beteiligung des Dienstes Spam-Krokodil, der die Klägerin weitgehend vom Kostenrisiko befreite. Das Gericht sah das Geschäftsmodell des Dienstes als rechtsmissbräuchlich an. Das Kammergericht in Berlin sah dies nun anders (Urt. …
