Eine aktuelle Berufungsentscheidung des LG Stuttgart (Urteil v. 4.2.2015, Az. 4 S 165/14) lässt viele Unternehmen aufatmen. Das Gericht entschied entgegen der Vorinstanz, dass Autoresponder-E-Mail mit Werbung keine unzumutbare Belästigung darstellen. Doch die Entscheidung gibt lediglich Anlass zu einem kurzen Durchatmen. Zum einen ist die Revision zum BGH zugelassen. Zum anderen betrifft die Entscheidung den …
Der absolit® Blog| Seite 35
5 Newsletter-Tipps
Yvonne Perdelwitz von der E-Mail & Online Marketing Agentur postina.net mit 5 Anregungen für die Gestaltung des eigenen Newsletters.
Mehr Klicks auf Ihre E-Mails
Google und Facebook sind einfach: Wer zahlt, bekommt mehr Klicks. E-Mail ist unbestechlich: Nur der Inhalt zählt. Aber nicht nur das. Hier sind ein paar Tricks.
Double-Opt-In (wieder einmal) vor dem aus?
Eine aktuelle Entscheidung des AG Berlin Pankow/Weißensee (Urteil v. 16.12.2014, Az. 101 C 1005/14) sorgt derzeit für viel Unruhe bei den Newsletterversendern. Die Entscheidung soll angeblich das vielfach praktizierte Double-Opt-In-Verfahren in Frage stellen, mit dem eine Newsletter-Anmeldung eigentlich rechtssicher möglich sein sollte. Tatsächlich hat das Gericht die Frage nach der Zulässigkeit des Double-Opt-In-Verfahrens ausdrücklich offen …
Checkliste für Landeseiten
Yvonne Perdelwitz von der E-Mail & Online Marketing Agentur postina.net darüber, an welchen Schrauben gedreht werden kann, um Landeseiten effizienter zu machen.
5 To-do’s für das E-Mail-Marketing 2015
Es muss nicht immer gleich BigData und Omnichannel sein. Manchmal können auch kleine Dinge Großes bewirken. Wählen Sie aus, was Sie 2015 auf jeden Fall umsetzen möchten.
E-Mail- Werbung 2014 und Ausblick auf 2015
Rechtsanwalt Dr. Martin Schirmbacher blickt zurück auf die Rechtslage der E-Mail- Werbung im Jahre 2014 und zeigt, was 2015 in diesem Bereich bringen wird.
5 Tipps um Spamfilter umgehen
Yvonne Perdelwitz von der E-Mail & Online Marketing Agentur postina.net mit Tipps, wie man Mailings so gestaltet, dass sie bei Spamfiltern durchkommen.
Anwendungshinweise zum Datenschutz bei E-Mail-Werbung
Die Versendung von Werbung per E-Mail wurde in der Vergangenheit überwiegend unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten bewertet. Maßgebliche Norm ist der § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG, der eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten verlangt. Da die E-Mail-Adresse allgemein als personenbezogenes Datum verstanden wird, muss jedoch auch das Datenschutzrecht beachtet werden. Dies gilt umso mehr …
Das war 2014 …
Yvonne Perdelwitz von der E-Mail & Online Marketing Agentur postina.net mit den Highlights aus dem letzten Jahr.
