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Anwendungshinweise zum Datenschutz bei E-Mail-Werbung

  Die Versendung von Werbung per E-Mail wurde in der Vergangenheit überwiegend unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten bewertet. Maßgebliche Norm ist der § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG, der eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten verlangt. Da die E-Mail-Adresse allgemein als personenbezogenes Datum verstanden wird, muss jedoch auch das Datenschutzrecht beachtet werden. Dies gilt umso mehr …

E-Mail Zustellung sichern – Kriterien für die Zustellbarkeit Ihrer Newsletter

Trotz Einwilligung werden auch viele seriöse E-Mails von Spamfiltern blockiert. Professionelle E-Mail-Service-Provider (ESP) lassen daher ihre Mailserver von der Certified Senders Alliance zertifizieren. Allein mit einem CSA-zertifizierten Versender ist es aber nicht getan. Damit die eigenen E-Mails beim Empfänger und nicht im Spamfilter landen, ist Eigenarbeit gefordert. Die wichtigsten Kriterien werden hier kurz erläutert.

Einzelheiten zulässiger Werbung per E-Mail

Die Werbung per E-Mail bedarf der vorherigen Einwilligung des Empfängers. Dabei ist unerheblich, ob ein Unternehmen oder eine Privatperson umworben wird. Die Rechtsprechung ist vergleichsweise streng und legt dem Werbenden die volle Beweislast dafür auf, dass der Empfänger (und nicht etwa ein anderer für den Adressaten) selbst in die Werbung eingewilligt hat. Was das im …

E-Mail-Marketing und Recht jenseits der Einwilligungsthematik – Was sonst noch zu beachten ist

Geht es um Marketing und sind E-Mails in irgendeiner Form involviert, stellt sich schnell die übliche Rechtsfrage nach dem Erfordernis einer Einwilligung. Das Thema ist so alt wie die E-Mail selbst und hat dennoch wenig an Bedeutung verloren. Die Frage nach der vorherigen ausdrücklichen Einwilligung ist gleichbedeutend mit der Frage nach einem zulässigen E-Mail-Marketing. Gleichwohl …

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